Die Mitglieder des sächsischen Kabinetts haben weitere Lockerungen der Maßnahmen zum Corona-Infektionsschutz beschlossen. Die Nutzung von Sportstätten im Innen- und Außenbereich ohne Publikum ist allerdings nur zulässig, wenn die durch Allgemeinverfügung des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vorgegebenen Hygienevorschriften beachtet werden. Dies gilt auch für die Vorbereitung und Durchführung von Wettkämpfen. Der Landessportbund Sachsen hat unter www.sport-fuer-sachsen.de Hygiene-Empfehlungen für die Wiederaufnahme des Vereinssports gesammelt.
Sächsische Freibäder dürfen ab 15. Mai ebenfalls wieder Gäste empfangen. Voraussetzung ist hier allerdings ein vom jeweiligen Gesundheitsamt genehmigtes Hygienekonzept. Ein Termin für die Öffnung von Hallenbädern ist noch nicht bekannt.
Auch die Gastronomie im Freistaat darf wieder öffnen – das betrifft auch Vereinsgaststätten und ähnliche Einrichtungen. Nähere Informationen und Auflagen dazu werden unter www.dehoga-sachsen.de veröffentlicht.
Der Präsident des Landessportbundes Sachsen, Ulrich Franzen, kommentiert die neuen Regelungen: „Wir freuen über diese weitere Lockerung der Restriktionen für den organisierten Sport. Damit auch die noch bestehenden Einschränkungen zeitnah aufgehoben werden können, appelliere ich an alle sächsischen Vereine: Halten Sie sich an die aktuellen Hygiene-Regeln! Nur wenn wir alle diszipliniert und verantwortungsvoll zu einem momentan noch etwas eingeschränkten Vereinsleben zurückkehren, können wir die Infektionszahlen weiterhin niedrig halten und gemeinsam gute Bedingungen für weitere Öffnungen schaffen. Mein großer Dank gilt allen Ehrenamtlichen, die den Sport gerade jetzt und auch unter erschwerten Bedingungen am Laufen halten!“
Voraussetzung für die aktuellen Lockerungen der Maßnahmen zum Infektionsschutz ist eine weiterhin niedrige Zahl von Infektionen mit dem neuartigen Corona-Virus. Für den Fall, dass auf 100.000 Einwohner eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt mehr als 50 Neuerkrankungen kommen, ist eine sogenannte „Notfallbremse“ geplant, die bisher erlaubte Lockerungen wieder außer Kraft setzt. Die neuen Vorgaben gelten vorerst bis zum 5. Juni.