Zulassung von Prüfberechtigten
1. Zulassung von Prüfberechtigten in Sportorganisationen
Als Prüfer*in in Sportorganisationen darf nur tätig werden, wer im Besitz einer gültigen Prüfberechtigung, mindestens 16 Jahre alt sowie Mitglied in einem Sportverein ist und das Deutsche Sportabzeichen in dessen Auftragen abnimmt. Die Prüfberechtigung wird auf Antrag beim zuständigen Kreis- oder Stadtsportbund kostenfrei ausgestellt. Der Prüfausweis wird nur für die Sportart ausgestellt, für die die fachliche Qualifikation und Eignung vorliegt. Der Erwerb der Prüfberechtigung erfolgt durch die Teilnahme an einer entsprechenden Qualifizierungsmaßnahme. Entsprechende Ausbildungstermine in den sächsischen Regionen können über die Kreis- und Stadtsportbünde in Erfahrung gebracht werden.
Sonderregelungen
Die Prüfberechtigung für das Deutsche Sportabzeichen kann zudem auf Antrag, entsprechend der Sportart, für die die fachliche Qualifikation und EIgnung besteht, ausgestellt werden für:
- Sportlehrkräfte mit Abschluss "Sport" oder Sportwisschenftler*innen
- Fachangestellte für Bäderbetriebe, geprüfte Schwimmmeister*in, Schwimmlehrkräfte, Lizenzierte Übungsleitende, Trainer*in, Kampfrichter*in im DSV, Ausbilder*in der DLRG sowie Lehrscheininhaber DLRG, DRK und ASB
- DOSB-lizenzierte Trainer*innen C Leistungssport oder Breitensport und lizenzierte Kampfrichter*innen für die Sportarten Leichtathletik, Schwimmen, Radsport, Gerätturnen
- Diplom-Trainer*innen der Trainerakademie Köln
2. Zulassung von Prüfberechtigten in allgemein- und berufsbildenden Schulen
Sportlehrkräfte, die Prüfungen abnehmen wollen, müssen vom zuständigen Kreis- oder Stadtsportbund als Prüfberechtigte zugelassen sein. Die Prüfberechtigung wird auf Antrag kostenfrei ausgestellt. Die verantwortlichen Prüfer*in einer Schule müssen Lehrkraft mit der Lehrbefähigung für Sport sein. Als Nachweis sind das Abschlusszeugnis und die Bestätigung der Schule zu erbringen. Die Prüfberechtigung wird für alle Sportarten (Schwimmen, Turnen, Leichtathletik und Radfahren) ausgestellt. Wenn keine Mitgliedschaft in einem Sportverein vorliegt, kann der Einsatz als Prüfer*in lediglich im Schulbereich erfolgen
3. Zulassung von Prüfberechtigten in weiteren Organisationen
Für Organisationen mit einer eigenen Sportausbildung (z.B Polizei, Bundespolizei oder Feuerwehr) wird der Prüfausweis auf Antrag durch den zuständigen Kreis- oder Stadtsportbund kostenfrei ausgestellt.
Alle Prüfberechtigungen behalten 4 Jahre lang Ihre Gültigkeit und können auf Antrag jeweils um weitere 4 Jahre verlängert werden.
Verlängerung der Prüfberechtigung
Die Prüfberechtigung für das Deutsche Sportabzeichen ist vier Jahre gültig und kann durch die Kreis-/Stadtsportbünde kostenfrei verlängert werden. Folgende Unterlagen müssen vollständig und per Mail an den jeweils zuständigen Kreis- oder Stadtsportbund gesendet werden:
- Aktueller Antrag auf Verlängerung
- Teilnahmebescheinigung aus dem aktuellen Jahr am Online-Modul des Landessportbundes NRW "Fit für's Sportabzeichen - dein Online-Modul". Hier finden Sie alle Informationen zur Teilnahme am Online-Modul.
Abgelaufene Prüfberechtigungen aus dem vorangegangenen Kalenderjahr können ebenfalls noch wie oben beschrieben verlängert werden. Alle Prüfberechtigungen, die länger als ein Jahr abgelaufen sind, können nicht mehr verlängert werden und müssen erneut eine Erstausstellung mit der dazugehörigen Qualifizierung durchlaufen.