Lizenzmanagement
1. Was muss ich für die Beantragung einer Lizenzverlängerung einreichen?
- Vollständig ausgefüllter Antrag zur Verlängerung einer Lizenz
- Fortbildungsnachweis über mind. 15 LE
- Unterschriebener Ehrenkodex
2. Wie viele Lerneinheiten muss ich für eine Verlängerung nachweisen?
15 Lerneinheiten müssen für jede Lizenz nachgewiesen werden.
Für Inhaber einer Übungsleiter B Lizenz „Sport in Prävention“ mit mehreren Profilen gilt:
1 Profil = 15 LE
2 Profile = 30 LE
3 Profile = 45 LE
4 Profile = 60 LE
3. Von welchen Trägern werden die Fortbildungsnachweise anerkannt?
- DOSB, Führungs-Akademie des DOSB, alle Landessportbünde, Spitzenverbände, Sportfachverbände und Anschlussorganisationen des DOSB und der Landessportbünde, Sportjugenden der Landessportbünde und Sportfachverbände, Kreis- und Stadtsportbünde, Bildungswerke der Landessportbünde, Kooperationspartner wie Bundeswehr, Bundespolizei oder Universitäten in Sachsen
- Berufliche Fortbildungen (LehrerInnen, PhysiotherapeutInnen)
4. Welche KooperationspartnerInnen haben wir als Landessportbund Sachsen?
Wir als LSB haben Kooperationen mit den Sächsischen Universitäten (Universität Leipzig, TU Chemnitz, Duale Hochschule Sachsen) sowie der Bundeswehr und der Bundespolizei.
5. Welche Lizenzen kann ich über die KooperationspartnerInnen erlangen?
Das kommt auf den absolvierten Studiengang drauf an. Eine explizite Übersicht finden Sie hier.
6. Wird meine Lizenz automatisch verlängert, sobald ich eine Fortbildung besucht habe?
Nein, Sie müssen anhand des Nachweises einen Antrag auf Verlängerung stellen.
7. Wann reiche ich den Antrag für eine Verlängerung ein und wo?
- Verlängerungen können immer nur in dem Quartal vor Ablauf des Gültigkeitsdatums eingereicht werden (Beispiel: Lizenz läuft zum 30.06.2025 aus. Dann kann ich mich frühestens ab 01.04.2025 um die Beantragung kümmern).
- Unterlagen bitte vollständig an Lizenzen(at)sport-fuer-sachsen.de oder postalisch an:
Landessportbund Sachsen
Fachbereich Bildung – Lizenzmanagement
Goyastraße 2 D
04105 Leipzig
8. Wie erhalte ich meine Lizenz?
Per E-Mail als PDF.
9. Welche Lizenzen werden durch den Landessportbund verlängert?
- Übungsleiter C (Anträge bitte an den jeweiligen Kreissportbund senden)
- Übungsleiter B (Antrag und Unterlagen müssen direkt an uns gesendet werden)
- Vereinsmanager C (Anträge und Unterlagen müssen direkt an den LSB gesandt werden mit Ausnahme vom Kreis Bautzen und Meißen)
- Vereinsmanager B (Anträge und Unterlagen müssen direkt an den LSB gesandt werden)
- Jugendleiter (Anträge und Unterlagen müssen direkt an den LSB gesandt werden)
- Sportartenspezifische Trainer-Lizenzen werden NICHT durch den LSB verlängert oder ausgestellt, dieses werden nur vom jeweiligen Fachverband verlängert oder ausgestellt
10. Was mache ich, wenn meine Lizenz bereits abgelaufen ist?
DOSB Übungsleiter C Lizenz
| im 1. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: | 15 LE |
| im 2. und 3. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: | 30 LE |
| im 4. und 5. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: | 45 LE |
| im 6. bis 10. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: | 30 LE Grundlagenlehrgang + 15 LE Fortbildung |
| um mehr als 10 Jahre überschritten: | neuer Lizenzerwerb |
DOSB Vereinsmanager C Lizenz
| im 1. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: | 15 LE |
| im 2. und 3. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: | 30 LE |
| im 4. und 5. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: | 45 LE |
| um mehr als 5 Jahre überschritten: | neuer Lizenzerwerb |
DOSB Übungsleiter B Lizenz/ DOSB Vereinsmanager B Lizenz
| im 1. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: | 15 LE |
| im 2. und 3. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: | 30 LE |
| um mehr als 3 Jahre überschritten: | neuer Lizenzerwerb |
11. Kann ich meine Lizenz aus einem anderen Bundesland nach Sachsen umziehen lassen?
Ja, wenn der Hauptwohnsitz und die Vereinszugehörigkeit ebenfalls nach Sachsen verlegt worden sind.
12. Wie alt dürfen meine Fortbildungsnachweise sein?
Fortbildungen müssen innerhalb der Gültigkeit der Lizenz gemacht werden.
13. Kann ein Erste-Hilfe-Kurs für eine Lizenzverlängerung anerkannt werden?
Ja, dieser wird mit maximal 9 LE für eine Verlängerung einer Übungsleiter C Lizenz anerkannt.
14. Ist eine Anrechenbarkeit der Fortbildungen innerhalb der Lizenzen möglich?
- Fortbildungen für ÜL-B können auch zur Verlängerung der ÜL-C-Lizenzen anerkannt werden. Fortbildungen für ÜL-C können jedoch nicht zur Verlängerung der ÜL-B-Lizenzen anerkannt werden.
- Das gleiche gilt für Vereinsmanager C und B-Lizenzen. Fortbildungen für VM-B können auch zur Verlängerung der VM-C-Lizenzen anerkannt werden. Fortbildungen für VM-C können jedoch nicht zur Verlängerung der VM-B-Lizenzen anerkannt werden.
15. Wer erhält die DOSB-Lizenz (Lizenzierung) und wer ist für die Verlängerung, ggf. Änderungsanzeigen (Lizenzverwaltung), zuständig?
Die Lizenz ist ein persönliches Dokument. Somit ist der Lizenzinhaber, die Lizenzinhaberin für Änderungsanzeigen und die Verlängerung selbst zuständig. Einen Verlängerungsantrag und/oder Neubeantragung der 1. Lizenzstufe kann auch über den jeweiligen Kreis- oder Stadtsportbund gestellt werden. (siehe Frage 9).
16. Meine Frage wird durch die FAQs nicht beantwortet. An wen kann ich mich wenden?
An Natalie Teubner per Mail: Lizenzen(at)sport-fuer-sachsen.de oder Telefon: 0341 21631-67