Lizenzmanagement

15 Lerneinheiten müssen für jede Lizenz nachgewiesen werden.

Für Inhaber einer Übungsleiter B Lizenz „Sport in Prävention“ mit mehreren Profilen gilt: 
1 Profil       =     15 LE
2 Profile     =     30 LE
3 Profile     =     45 LE 
4 Profile     =     60 LE 

  • DOSB, Führungs-Akademie des DOSB, alle Landessportbünde, Spitzenverbände, Sportfachverbände und Anschlussorganisationen des DOSB und der Landessportbünde, Sportjugenden der Landessportbünde und Sportfachverbände, Kreis- und Stadtsportbünde, Bildungswerke der Landessportbünde, Kooperationspartner wie Bundeswehr, Bundespolizei oder Universitäten in Sachsen
  • Berufliche Fortbildungen (LehrerInnen, PhysiotherapeutInnen)

Wir als LSB haben Kooperationen mit den Sächsischen Universitäten (Universität Leipzig, TU Chemnitz, Duale Hochschule Sachsen) sowie der Bundeswehr und der Bundespolizei.

Das kommt auf den absolvierten Studiengang drauf an. Eine explizite Übersicht finden Sie hier.

Nein, Sie müssen anhand des Nachweises einen Antrag auf Verlängerung stellen.

  • Verlängerungen können immer nur in dem Quartal vor Ablauf des Gültigkeitsdatums eingereicht werden (Beispiel: Lizenz läuft zum 30.06.2025 aus. Dann kann ich mich frühestens ab 01.04.2025 um die Beantragung kümmern).
  • Unterlagen bitte vollständig an Lizenzen(at)sport-fuer-sachsen.de oder postalisch an:

Landessportbund Sachsen
Fachbereich Bildung – Lizenzmanagement
Goyastraße 2 D
04105 Leipzig

Per E-Mail als PDF.

  • Übungsleiter C (Anträge bitte an den jeweiligen Kreissportbund senden)
  • Übungsleiter B (Antrag und Unterlagen müssen direkt an uns gesendet werden)
  • Vereinsmanager C (Anträge und Unterlagen müssen direkt an den LSB gesandt werden mit Ausnahme vom Kreis Bautzen und Meißen)
  • Vereinsmanager B (Anträge und Unterlagen müssen direkt an den LSB gesandt werden)
  • Jugendleiter (Anträge und Unterlagen müssen direkt an den LSB gesandt werden)
  • Sportartenspezifische Trainer-Lizenzen werden NICHT durch den LSB verlängert oder ausgestellt, dieses werden nur vom jeweiligen Fachverband verlängert oder ausgestellt

DOSB Übungsleiter C Lizenz

im 1. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: 15 LE
im 2. und 3. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:  30 LE
im 4. und 5. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:  45 LE
im 6. bis 10. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: 30 LE Grundlagenlehrgang + 15 LE Fortbildung
um mehr als 10 Jahre überschritten: neuer Lizenzerwerb

DOSB Vereinsmanager C Lizenz

im 1. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: 15 LE
im 2. und 3. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:  30 LE
im 4. und 5. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:  45 LE
um mehr als 5 Jahre überschritten:  neuer Lizenzerwerb

DOSB Übungsleiter B Lizenz/ DOSB Vereinsmanager B Lizenz

im 1. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:  15 LE
im 2. und 3. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:  30 LE
um mehr als 3 Jahre überschritten: neuer Lizenzerwerb

Ja, wenn der Hauptwohnsitz und die Vereinszugehörigkeit ebenfalls nach Sachsen verlegt worden sind.

Fortbildungen müssen innerhalb der Gültigkeit der Lizenz gemacht werden.

Ja, dieser wird mit maximal 9 LE für eine Verlängerung einer Übungsleiter C Lizenz anerkannt.

  • Fortbildungen für ÜL-B können auch zur Verlängerung der ÜL-C-Lizenzen anerkannt werden. Fortbildungen für ÜL-C können jedoch nicht zur Verlängerung der ÜL-B-Lizenzen anerkannt werden.
  • Das gleiche gilt für Vereinsmanager C und B-Lizenzen. Fortbildungen für VM-B können auch zur Verlängerung der VM-C-Lizenzen anerkannt werden. Fortbildungen für VM-C können jedoch nicht zur Verlängerung der VM-B-Lizenzen anerkannt werden.

Die Lizenz ist ein persönliches Dokument. Somit ist der Lizenzinhaber, die Lizenzinhaberin für Änderungsanzeigen und die Verlängerung selbst zuständig. Einen Verlängerungsantrag und/oder Neubeantragung der 1. Lizenzstufe kann auch über den jeweiligen Kreis- oder Stadtsportbund gestellt werden. (siehe Frage 9).

An Natalie Teubner per Mail: Lizenzen(at)sport-fuer-sachsen.de oder Telefon: 0341 21631-67