Energieberatung
Im Rahmen der Bundesförderung für Energieberatung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erhalten auch Sportvereine finanzielle Unterstützung für die Erstellung eines Energieverbrauchsprofils oder eines energetischen Sanierungskonzeptes. Diese Beratung hilft dabei, Potenziale zur Reduktion des Energieverbrauchs in Sportstätten zu identifizieren und gezielte Maßnahmen zur Energieeinsparung umzusetzen.
So trägt die Beratung zur Energieeffizienz bei:
- Analyse des Energieverbrauchs: Ein Energieeffizienz-Experte erstellt ein detailliertes Energieverbrauchsprofil und zeigt Einsparpotenziale auf, etwa durch den Einsatz effizienter Heiz- oder Beleuchtungstechnologien.
- Entwicklung eines Sanierungskonzeptes: Der Experte entwickelt auf Grundlage der Bestandsaufnahme ein maßgeschneidertes Konzept zur energetischen Sanierung der Sportstätten, das langfristig Kosten spart und den CO2-Ausstoß reduziert.
- Optimierung der Betriebskosten: Durch die Beratung können Maßnahmen zur Optimierung der Energieeffizienz ergriffen werden, die nicht nur umweltfreundlich sind, sondern auch die laufenden Betriebskosten des Vereins nachhaltig senken.
Förderdetails:
- 50 % der Beratungskosten werden übernommen, der Verein trägt mindestens 10 % durch einen Eigenanteil
- Der Energieeffizienz-Experte muss auf der Expertenliste des Bundes in der Kategorie „Nichtwohngebäude“ geführt sein
- Weitere Infos
Beleuchtungsumrüstung auf LED
Warum auf LED umrüsten?
Die Umrüstung der Beleuchtung auf moderne LED-Technologie ist eine der effektivsten Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. LED-Leuchten verbrauchen deutlich weniger Strom als herkömmliche Leuchtmittel und haben eine längere Lebensdauer, wodurch die Betriebskosten erheblich gesenkt werden. Eine Beleuchtungsumrüstung amortisiert sich somit in der Regel schnell. Zudem sorgt die LED-Technologie für eine bessere Ausleuchtung und damit für höhere Sicherheit und Komfort in Hallen und auf Außenanlagen.
Fördermöglichkeiten
Beleuchtungsumrüstungen auf LED in und auf Sportstätten können über die Sportförderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (SMI) mit 50 % bezuschusst werden.
Auch über die Kommunalrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) werden für LED-Innenbeleuchtung / LED-Außenbeleuchtung i.d.R. 25 % der Kosten bezuschusst. Da es sich hierbei um eine Förderung aus Bundesmitteln handelt, ist sie mit der Landesförderung über die Sportförderrichtlinie kumulierbar. Zuständige Stelle ist die Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG). Die Mindestzuwendungshöhe beträgt hier 10.000 €.
Durch Mittel des Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) ist über die Richtlinie "Energie und Klima" ebenfalls eine Förderung in Höhe von 50 - 70% für Beleuchtungsumrüstungen möglich.
Die Kumulierungsregelungen der einzelnen Programme sind zu beachten (Kumulierung in der Regel nur auf den verschiedenen Ebenen möglich, z.B. Landesmittel + Bundesmittel).
Was gilt es zu beachten?
Wichtig bei der Planung der Beleuchtungsumrüstung ist die Beachtung der DIN EN 12193, die Anforderungen an die Beleuchtung von Sportstätten regelt. Diese Norm stellt sicher, dass eine gleichmäßige und leistungsfähige Ausleuchtung je nach Sportart und Spielklasse gewährleistet ist. So werden Verletzungsrisiken reduziert und die Sportstätte kann für Wettkämpfe genutzt werden. Damit geeignete LED-Leuchten ausgewählt werden, die der DIN EN 12193 entsprechen, sollte im Vorfeld eine Lichtberechnung durch eine Fachfirma stattfinden. Zusätzlich gibt es bei verschiedenen Fördermöglichkeiten Vorgaben zu der korrelierten Farbtemperatur (z. B. bei der Kommunalrichtlinie (s. o.) maximal 3.000 Kelvin).
Neben den Leuchten selbst, gilt es bei einer Flutlichtanlage auch die Standsicherheit der Masten zu berücksichtigen. Denn Faktoren wie das Gewicht der neuen Leuchten, ihre Windangriffsfläche und Ausrichtung oder auch das Alter und der Zustand der Bestandsmasten können die Stabilität stark beeinflussen. Es sollte daher vor einer Beleuchtungsumrüstung eine Mastprüfung durchgeführt werden.
Photovoltaikanlagen
Photovoltaikanlagen ermöglichen eine langfristig kostengünstige und nachhaltige Energieversorgung der Sportstätte, indem sie die Sonnenenergie direkt in Strom umwandeln. Der erzeugte Strom kann dann gespeichert und anschließend zur Eigenversorgung verwendet werden. So sinken nicht nur die Betriebskosten erheblich, sondern auch die Abhängigkeiten von externen Energieversorgern.
Fördermöglichkeiten
Die Installation einer Photovoltaikanlage ist für sächsische Sportvereine über die Sportförderrichtlinie förderfähig, wenn:
- keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt wird,
- die PV-Anlage lediglich der eigenen Verwendung dient,
- eine Plausibilität zwischen Verbrauch der Sportstätte und Größe der beantragten Anlage nachgewiesen wird.
Konkret bedeutet das:
- Speichermöglichkeit muss grundsätzlich vorhanden sein (keine PV‐Anlagen mit Volleinspeisung)
- Potentieller Eigenverbrauchsquotient (EVQ) darf nicht kleiner 0,5 sein
| EVQ = Durchschnittlicher Gesamtstromverbrauch (Jahr) in kWh(1) |
| Nennleistung der PVA in kWp × 1000 kWh × 0,8(2) |
¹Durchschnittlicher Jahres‐Stromverbrauch des Vereins am Standort der geplanten PV‐Anlage. Zur Ermittlung des Durchschnitts können aus den vergangenen sechs Abrechnungsjahren die drei mit den höchsten Jahresverbräuchen herangezogen werden. Klar abgrenzbare Stromverbräuche, die nicht dem Sportbetrieb zuzuordnen sind (z. B. eine verpachtete Vereinsgaststätte) können nicht berücksichtigt werden.
²Faktor, der die Leistungsabnahme der PV‐Anlage über die Lebensdauer berücksichtigt
Auch über das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) können im Rahmen der Richtlinie "Erneuerbare Energien und Speicher" Darlehen mit Tilgungszuschüssen von 10 - 20% für größere Photovoltaikanlagen inkl. Speicher mit mehr als 30 kWp vergeben werden.
Zusätzlich besteht auf Bundesebene die Möglichkeit zur Finanzierung von PV-Anlagen und Speichern den zinsvergünstigten KfW-Kredit Erneuerbare Energien zu nutzen.
Die Kumulierungsregelungen der einzelnen Programme sind zu beachten (Kumulierung in der Regel nur auf den verschiedenen Ebenen möglich, z.B. Landesmittel + Bundesmittel).
Hinweise: Wichtig ist, vorab durch einen Fachplaner prüfen zu lassen, ob die baulichen Anforderungen für die Installation einer Photovoltaikanlage gegeben sind. Zudem sollte unabhängig von der Einhaltung der Fördervoraussetzungen unbedingt Rücksprache mit dem örtlichen Finanzamt oder dem Steuerberater gehalten werden, um die Gemeinnützigkeit nicht zu gefährden. Weitere Infos zu PV-Anlagen für gemeinnützige Vereine finden Sie auf der Info-Seite der ARAG.
Heizungsaustausch
Der Austausch von alten, ineffizienten Öl- oder Gas-Heizungsanlagen gegen moderne, energieeffiziente Systeme reduziert die laufenden Kosten und erhöht den Komfort in der Sportstätte. So bieten moderne Heizsysteme u. a. eine bessere Steuerbarkeit, sodass die Temperatur in den verschiedenen Bereichen des Gebäudes individuell angepasst werden kann. Mit der Verabschiedung des Heizungsgesetzes ist die Umstellung auf vorrangig erneuerbare Energien (65-Prozent-Pflicht) ab 2024 zunehmend verpflichtend. Die genauen Übergangsfristen sehen wie folgt aus:
Fahrplan Heizungsgesetz: Umstellung auf erneuerbare Energien | |||
|---|---|---|---|
| Seit 2024 | Bis 2026 | Bis 2028 | Ab 2045 |
| GEG-Novelle in Kraft getreten | Fernwärmeplan muss für große Kommunen / Großstädte vorliegen | Fernwärmeplan muss für alle Kommunen vorliegen | Kein Betrieb von Heizungen mit fossilen Brennstoffen |
| ↓ ab sofort | ↓ wenn vorliegend | ↓ wenn vorliegend | |
| Neubau: 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien in Neubaugebieten (außerhalb von Neubaugebieten erst ab 2026 / 2028) | Bestand: 65-Prozent-Pflicht beim Heizungstausch gilt für große Kommunen / Städte (> 100.000 Einwohner) | Bestand: 65-Prozent-Pflicht beim Heizungstausch gilt nun auch für alle übrigen Kommunen | |
Unabhängig vom Heizungsgesetz muss die Heizung ausgetauscht werden, wenn sie älter als 30 Jahre ist und eine veraltete Technik nutzt. Diese Austauschpflicht besteht schon seit vielen Jahren und gilt auch weiterhin.
Fördermöglichkeiten
Der Austausch der Heizung an Ihrer Sportstätte kann über die Sportförderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (SMI) mit 50 % der zuwendungsfähigen Kosten bezuschusst werden. Voraussetzung ist, dass die neue Heizung vorrangig durch erneuerbare Energien betrieben wird (mindestens 65% Prozent).
Zusätzlich besteht die Möglichkeit über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Förderung zu erhalten. Die Grundsatzförderung beim Heizungsaustausch liegt hier derzeit bei 30 %.
Für Geothermie-Wärmepumpen kann außerdem über die Richtlinie Erneuerbare Energien und Speicher des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) ein Darlehen mit Tilgungszuschuss in Höhe von 10% beantragt werden.
Die Kumulierungsregelungen der einzelnen Programme sind zu beachten (Kumulierung in der Regel nur auf den verschiedenen Ebenen möglich, z.B. Landesmittel + Bundesmittel).
Dämmung und Isolierung
Eine effiziente Dämmung und Isolierung sind wirksame Maßnahmen, um den Energieverbrauch langfristig zu senken. Eine gut isolierte Sportstätte reduziert Wärmeverluste im Winter und sorgt dafür, dass im Sommer kühlere Temperaturen aufrechterhalten werden können. Dies führt zu einer deutlichen Reduzierung des Heiz- und Kühlaufwands und somit auch der Betriebskosten.
Wichtige Aspekte der Dämmung und Isolierung
Dämmung der Gebäudehülle:
Die Fassaden, Dächer und Böden sollten gut isoliert sein, um den Wärmeverlust zu minimieren. Hierbei können verschiedenste moderne Dämmmaterialien eingesetzt werden.
Fenster und Türen:
Der Austausch alter Fenster und Türen gegen moderne, dreifach verglaste Varianten mit einer hohen Wärmedämmung trägt erheblich zur Energieeinsparung bei.
Wärmebrücken vermeiden:
Wärmebrücken entstehen an Stellen, an denen die Dämmung unterbrochen oder unzureichend ist. Diese sollten bei einer Sanierung unbedingt mitberücksichtigt und optimiert werden.
Die geplante Dämmung sollte durch einen Fachplaner auf ihre Effektivität und die Vereinbarkeit mit den baulichen Gegebenheiten geprüft werden. Die Dämmmaßnahmen sollten dabei nicht nur den aktuellen, sondern auch zukünftigen Standards entsprechen, um langfristig von den Einsparungen zu profitieren.
Fördermöglichkeiten
Die Dämmung von Sportstätten kann über die Sportförderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (SMI) mit 50 % der zuwendungsfähigen Kosten bezuschusst werden.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Förderung zu erhalten. Die Grundsatzförderung bei Maßnahmen an der Gebäudehülle liegt hier derzeit bei 15 %.