Der Delegiertenschlüssel umfasst die Mitglieder des Hauptausschusses, Delegierte der Landesfachverbände, der Kreis-/Stadtsportbünde, der Sportverbände mit besonderer Aufgabenstellung, der Außerordentlichen Mitglieder sowie der Sportjugenden der Kreis-/Stadtsportbünde und der Landesfachverbände.

Der Landessporttag fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen soweit die Satzung nichts anderes vorschreibt. Beschlüsse über Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von drei Viertel der gültigen Stimmen.

Zu den Aufgaben des Landessporttages gehören unter anderem

  • die Erstattung des Geschäfts- und Kassenberichtes über die abgelaufene Wahlperiode,
  • Entgegennahme des Berichtes der Kassenprüfer über die abgelaufene Wahlperiode,
  • die Entlastung des Präsidiums,
  • Neuwahlen der zu wählenden Präsidiumsmitglieder und der Kassenprüfer,
  • Beschlüsse zu Satzungsänderungen.

Außerordentliche Landessporttage

Wenn es das Interesse des Landessportbundes Sachsen erfordert, oder wenn die Einberufung schriftlich von mindestens einem Viertel der Mitglieder beantragt wird, finden Außerordentliche Landessporttage statt.