Die Förderung erfolgt über jährliche Zielvereinbarungen und basiert auf den von der Sportart bzw. dem Verband erbrachten Leistungen. Die Leistungsbewertung wird auf der Grundlage bundeseinheitlicher Rahmenrichtlinien des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) vorgenommen.

Zielgrößen sind die Anteile Sachsens an den Bundeskadern und an den Ergebnissen deutscher und internationaler Nachwuchs-Kriteriumswettkämpfe. Einfluss haben auch die Struktur- und leistungsfördernden Rahmenbedingungen, die von den Landesfachverbänden gesichert werden können. Übergeordnetes Kriterium in Sachsen ist die an Spitzensportergebnissen orientierte Schwerpunktsetzung. Am Olympiazyklus ausgerichtet, werden daher aller vier Jahre die sächsischen Schwerpunktsportarten ausgewiesen.