Sportvereine und Sportverbände, die Mitglied im Landessportbund Sachsen sind, können Teil des Bündnisses „Sicher im Sport!“ werden. Voraussetzung für die Aufnahme ist die Erfüllung festgelegter Qualitätskriterien zum Kinder- und Jugendschutz. Zu den einzelnen Qualitätskriterien werden von der Sportjugend Orientierungshilfen und Vorlagen bereitgestellt.
Auf dieser Seite sind alle Informationen rund um die Aufnahme in das Bündnis zu finden. Es wird erläutert, welche Kriterien erfüllt werden müssen, wie der Aufnahmeprozess abläuft und welche Unterlagen eingereicht werden müssen. Eine Aufnahme in das Bündnis ist jederzeit möglich.
Bei Fragen oder Interesse an einer Bündnispartnerschaft wenden sich Vereine an ihren zuständigen Kreis- oder Stadtsportbund. Verbände richten sich an die Sportjugend Sachsen.
Kriterien zur Aufnahme in das Bündnis „Sicher im Sport!“
In das Bündnis können Vereine und Verbände aufgenommen werden, die Mitglied im LSB sind. Einzelne Abteilungen eines Vereins können nicht separat Bündnispartner werden, sondern nur der Gesamtverein. Einzelne Jugendorganisationen können ebenso nicht losgelöst Partner im Bündnis werden, sondern nur als Gesamtorganisation.
Qualitätskriterien im Überblick
Qualitätskriterium 1: Vorab-Beratungsgespräch
Mindestens eine Person aus dem Vorstand des Vereins/Verbands und/oder eine vom Vorstand beauftragte Person führt mit der Sportjugend Sachsen und/oder dem jeweiligen Kreissportbund/ Stadtsportbund (KSB/ SSB) ein verpflichtendes Beratungsgespräch (digital oder in Präsenz) vor Antragstellung durch. Das Gespräch dient der Vorbereitung eines möglichen Antrages sowie der Auseinandersetzung mit möglichen spezifischen Risikofaktoren des Vereins/Verbands.
Nachweis:
- Angabe des Datums des Gesprächs und der teilnehmenden Person(en) des Vereins/Verbands
Qualitätskriterium 2: Ansprechperson Kinderschutz
Der Vorstand des Vereins/Verbandes muss mindestens eine Ansprechperson aus seiner Struktur benennen und sie auf der vereinseigenen Homepage als Ansprechperson Kinderschutz inklusive Kontaktmöglichkeit offiziell kommunizieren. Außerdem muss diese Person als „Ansprechperson Kinderschutz“ im VereinsPortal hinterlegt sein. Die Mindestqualifikation der Ansprechperson ist eine Seminarteilnahme „Grundlagen Kinderschutz im Sport“ (4 LE). Wünschenswert ist der Nachweis einer Teilnahme an der Ausbildung zur „Ansprechperson Kinderschutz im Sportverein“, „Multiplikator*innen-Ausbildung Starke Kinder im Sport!“ oder ähnliches. Zusätzlich zur Kommunikation der Ansprechperson Kinderschutz auf der vereinseigenen Homepage sollen folgende Beratungsstellen mit aufgenommen werden: Nummer gegen Kummer, Anlaufstelle Safe Sport e.V., Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit (Essstörungen) sowie der LSB Sachsen und die jeweilige KSJ/SSJ. Wünschenswert wäre auch die Aufnahme regionaler Beratungsstellen außerhalb des Sports, soweit sie in der Region vorhanden sind.
Nachweis:
- Bestätigung eines Vorstandsbeschlusses der Organisation zur Benennung der Ansprechperson Kinderschutz (siehe Vorlage)
- Teilnehmenden-Zertifikat zum Nachweis der geforderten Mindestqualifikation der benannten Ansprechperson
- Eintrag im VereinsPortal
- Angabe vom direkten Link zur vereinseigenen Homepage mit den Kontaktmöglichkeiten zur Ansprechperson sowie den weiteren Beratungsstellen
Qualitätskriterium 3: Positionierung für den Kinderschutz
Der Verein/Verband positioniert sich in Textform auf der Grundlage der zur Verfügung gestellten Textbausteine und Orientierungsvorlagen gegenüber der Vereins-/Verbandsöffentlichkeit, d.h. gegenüber seinen Mitgliedern, in geeigneter Weise und deutlich zum Thema „Kinder- und Jugendschutz im Sport“. Dem geht ein Vorstandsbeschluss zur Positionierung voraus.
Nachweis:
- Bestätigung eines Vorstandsbeschlusses des Vereins/Verbands zur Positionierung für den Kinderschutz (z.B. per Vorlage) sowie die Positionierung selbst
- Angabe von Datum und Art der veröffentlichten Positionierung (Vereinsmail, Homepage, Social Media Aktivitäten, Satzung, Rundschreiben, Zeitschrift, Plakat o.ä.) auf dem Antragsformular
Qualitätskriterium 4: Verhaltensregeln zum Umgang mit Kindern/Jugendlichen
Der Verein/Verband nutzt die Vorlagen der SJS oder anderer Dachverbände, um sich grundlegende Verhaltensregeln im Umgang mit Kindern und Jugendlichen in seiner Organisation zu erarbeiten. Die Verhaltensregeln sind den Trainer*innen und Übungsleitenden kommuniziert worden. Dem Verein/Verband ist bewusst, dass diese Verhaltensregeln einer ständigen Überprüfung unterliegen und insbesondere gegebenenfalls für die jeweiligen Sportarten und Sportstätten angepasst und/oder erweitert werden sollten.
Nachweis:
- Grundlegende Verhaltensregeln des Vereins/Verbandes im Umgang mit Kindern und Jugendlichen
- Bestätigung zu Belehrung und Bekanntmachung der grundlegenden Verhaltensregeln
- Angabe vom Datum und Art der durchgeführten Kommunikation zu den Verhaltensregeln
Qualitätskriterium 5: Schulung „Kinderschutz im Sport“
Der Verein/Verband stellt sicher, dass alle regelmäßig aktiven Trainer*innen und Übungsleitenden im Kinder- und Jugendbereich innerhalb der kommenden zwei Jahre eine (Grund-)Schulung zum Thema „Kinderschutz im Sport“ besucht haben bzw. besuchen werden. Alle (Grund-)Schulungen der vergangenen 24 Monate ab Antragstellung werden anerkannt und behalten ihre Gültigkeit. Dem Verein/Verband ist bewusst, dass eine regelmäßige Wiederholung bzw. aufbauende Schulungen den Schutz für Kinder und Jugendliche stärkt und die Handlungssicherheit der Trainer*innen und Übungsleitenden verbessert.
Nachweis:
- Bestätigung durch den Vorstand zur Umsetzung der Schulung(en)
Qualitätskriterium 6: Erweitertes Führungszeugnis & Ehrenkodex
Der Verein/Verband stellt sicher, dass im Rahmen seines Verantwortungsbereichs alle Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, im Sinne des § 72a SGB VIII ein erweitertes Führungszeugnis zur Einsichtnahme vorlegen bzw. vorgelegt haben und er keine Person beschäftigt und einsetzt, die nach den in § 72a SGB VIII genannten Straftaten verurteilt wurde. Dem Verein/Verband ist bewusst, dass eine regelmäßige Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses anzustreben ist. Zugleich stellt der Verein/Verband sicher, dass dieser Personenkreis auch den Ehrenkodex des LSB oder seines Spitzenverbandes unterzeichnet hat bzw. unterzeichnen wird.
Nachweis:
- Bestätigung zur Umsetzung des Qualitätskriteriums „Erweitertes Führungszeugnis & Ehrenkodex“
Aufnahmeprozess
Hier wird Schritt für Schritt dargestellt, wie der Prozess zur Bündnispartnerschaft für Sportvereine und -verbände abläuft:
- Sportvereine wenden sich zunächst an ihren zuständigen Kreis- oder Stadtsportbund (KSB/SSB). Dort erhalten sie ein Vorab-Beratungsgespräch und reichen später auch ihren Antrag ein. Der KSB/ SSB gibt inhaltliche Rückmeldungen zu den einzelnen Qualitätskriterien.
- Landesfachverbände wenden sich an die Sportjugend Sachsen (SJS). Die SJS führt ein Vorab-Beratungsgespräch. Der Antrag wird vom Verband ebenfalls bei der SJS eingereicht.
Schritt 1: Kontaktaufnahme
Die Organisation (Sportverein/ -verband) nimmt Kontakt mit ihrem jeweiligen KSB/SSB oder der SJS auf und bekundet ihr Interesse an einer Bündnispartnerschaft.
Schritt 2: Vorab-Beratungsgespräch
Es erfolgt ein Vorab-Beratungsgespräch (digital/Präsenz), bei dem die Bündniskriterien nochmal erläutert und Risikofaktoren in der Organisation besprochen werden.
Schritt 3: Antragstellung
Die Organisation reicht das rechtsverbindlich unterschriebene Antragsformular einschließlich der erforderlichen Nachweise und Anlagen digital ein. Sofern etwas fehlt, wird dies nachgefordert.
- Für Sportvereine: Einreichung bei der Ansprechperson des zuständigen Kreis- oder Stadtsportbundes.
- Für Landesfachverbände: Einreichung bei der Sportjugend Sachsen per E-Mail an straube(at)sport-fuer-sachsen.de.
Schritt 4: Prüfung der Unterlagen
Bei Sportvereinen prüft der zuständige Kreis- oder Stadtsportbund zunächst die eingereichten Unterlagen und gibt eine inhaltliche Rückmeldung. Zur abschließenden Prüfung werden die Antragsunterlagen im Anschluss vom KSB/SSB an die Sportjugend Sachsen weitergeleitet.
Bei Landesfachverbänden erfolgt die Prüfung direkt durch die Sportjugend Sachsen.
Die Sportjugend Sachsen entscheidet in Abstimmung mit dem zuständigen Kreis- oder Stadtsportbund über die Aufnahme in das Bündnis. Nach Abschluss der Prüfung erhält die Organisation eine Rückmeldung zum Antrag.
Schritt 5: Anerkennung als Bündnispartner
Nach erfolgreicher Prüfung wird die Organisation für drei Jahre als Bündnispartner im Bündnis „Sicher im Sport!“ anerkannt. Zudem erhält sie Materialien für die Öffentlichkeitsarbeit, beispielsweise eine Bündnispartner-Plakette.
Verlängerung der Bündnispartnerschaft
Nach drei Jahren kann die Bündnispartnerschaft um weitere drei Jahre verlängert werden.
Kontakt
Ansprechpersonen zum Bündnis „Sicher im Sport!“ gibt es sowohl auf der Landesebene bei der Sportjugend Sachsen als auch auf der kommunalen Ebene in den Kreis- und Stadtsportbünden. Sie alle beraten zum Bündnisbeitritt und helfen dabei, für den Sportverein oder -verband ein passendes Schutzkonzept zu erarbeiten. Im Folgenden sind sowohl die Ansprechpersonen auf Landesebene als auch die Ansprechpersonen auf kommunaler Ebene aufgeführt.
Ansprechpersonen auf Landesebene
Ansprechpersonen bei der Sportjugend Sachsen sind:
| Hannah Straube, Projektkoordinatorin "Sicher im Sport!" | Telefon: 0341-2163187 E-Mail: straube(at)sport-fuer-sachsen.de |
| Hannes Günther, Jugendbildungsreferent/Ansprechperson Kinderschutz | Telefon: 0341-2163184 E-Mail: guenther(at)sport-fuer-sachsen.de bzw. kinderschutz(at)sport-fuer-sachsen.de |
Ansprechpersonen auf Kreis- und Stadtebene
Sportjugend Leipzig:
Alisa Günther, guenther(at)ssb-leipzig.de sowie 0341-30894620
Sportjugend Dresden:
Christin Rödel, kinderschutz(at)sportjugend-dresden.de sowie 0351-4719027
Sportjugend Chemnitz:
Karolin Huse und Jenny Julian, praevention(at)sportbund-chemnitz.de sowie 0176-16047221
Kreissportjugend Landkreis Leipzig:
Jessica Waida, j.waida(at)ksb-ll.de sowie 034293-464096
Kreissportjugend Bautzen:
Leonie Gries, l.gries(at)sportbund-bautzen.de sowie 03591-2706315
Kreissportjugend Nordsachsen:
Birgit Ruhs, ruhs(at)ksb-nordsachsen.de sowie 03421-9697031
Kreissportjugend Zwickau:
Katja Brauße, k.brausse(at)kreissportbund-zwickau.de sowie 0375-81891138
Kreissportjugend Erzgebirge:
Hanka Kühn, h.kuehn(at)ksberzgebirge.de sowie 03733-145438
Kreissportjugend Vogtland:
Andreas Nowak, nowak(at)ksb-vogtland.de sowie 03741-4041123
Oberlausitzer Kreissportjugend:
Martin Kontek, kontek(at)oberlausitzer-ksb.de sowie 03581-7500810
Kreissportjugend Mittelsachsen:
Annett Lietze, annett.lietze(at)ksb-mittelsachsen.de sowie 01520–8776475
Kreissportjugend Meißen:
Hanna Nahr, hanna.nahr(at)kreissportbund-meissen.de sowie 03521-79845526
Kreissportjugend Sächsische Schweiz-Osterzgebirge:
Dominic Schlegel, schlegel(at)kreissportbund.net sowie 03501-4919021
Dokumente und Vorlagen
Informationen und Erläuterungen zu den Bündniskriterien
- Grundlagen „Sicher im Sport!“: Zentrales Informationsdokument zum Bündnis „Sicher im Sport!“. Kurze Erläuterungen der Qualitätskriterien und erforderliche Nachweise für die Bündnispartnerschaft.
- Weiterführende Informationen „Sicher im Sport!“: Weiterführende Informationen, um sich tiefergehend mit den Qualitätskriterien auseinanderzusetzen. Dies ist als Ergänzung zum Dokument Grundlagen „Sicher im Sport!“ zu betrachten.
Unterlagen zur Antragstellung
- Antragsformular „Sicher im Sport!“: Verpflichtendes Formular, um Bündnispartner zu werden
- Datenschutzhinweise „Sicher im Sport!“: Die Datenschutzhinweise sind Bestandteil des Antrages
Hilfreiche Vorlagen zur Umsetzung der Bündniskriterien
- Vorlage Vorstandsbeschluss „Sicher im Sport!“: Mustervorlage für einen Vorstandsbeschluss, um die Ansprechperson(en) und Positionierung zum Kinderschutz zu beschließen. Siehe Qualitätskriterium zwei und drei.
- Vorlage grundlegende Verhaltensregeln „Sicher im Sport!“: Mustervorlage für Verhaltensregeln im Umgang mit Kindern und Jugendlichen. Diese können gerne an die Gegebenheiten im Verein angepasst und erweitert werden. Siehe Qualitätskriterium vier.