Serviceplattform "Sport pro Gesundheit" Screenshot LSB

Zu erreichen ist die neue Serviceplattform unter www.service-sportprogesundheit.de. Sie bietet ein zeitgemäßes Antragsverfahren und Planungssicherheit für die Arbeit unserer Vereine:

  • Mit nur einem Antrag können Vereine für ihre Präventionskurse zwei Siegel, das Qualitätssiegel „Sport pro Gesundheit“ sowie das Siegel der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) „Deutscher Standard Prävention“ erhalten.
  • Beide Siegel haben eine Gültigkeit von drei Jahren.
  • Mit Hilfe des neuen Antragsverfahrens können ausschließlich vorgefertigte und durch die ZPP geprüfte Präventionskurse, sogenannte Masterprogramme und standardisierte Programme, beantragt werden.
  • Durch die Direktanbindung der Serviceplattform „Sport pro Gesundheit“ an die ZPP ist eine verbindliche Anerkennung und damit eine Bezuschussung durch die Krankenkassen im Sinne des § 20 SGB garantiert, vorausgesetzt, alle Prüfkriterien sind erfüllt.

Erklärvideo "Sport pro Gesundheit"

 Qualitätssiegel

Häufige Fragen

Den allgemeinen Funktionsumfang der Serviceplattform „Sport pro Gesundheit“ haben wir in einer Kurzanleitung für Sie zusammengefasst.

Masterprogramme und standardisierte Programme sind bundeseinheitliche Präventionsprogramme, die durch die ZPP vorgeprüft und größtenteils bezuschussungsfähig sind.

Masterprogramme finden wahlweise mit einer Dauer von 8, 10 oder 12 Kurseinheiten statt und die Dauer pro Kurseinheit beträgt entweder 60 oder 90 Minuten. Die Inhalte der Masterprogramme können anhand eines Baukastenprinzips flexibel gestaltet werden, so können Übungen, Methoden und Geräte per Mausklick ausgetauscht werden, ohne das Gesamtkonzept des Kurses zu verändern.

Standardisierte Programme sind fertig ausgearbeitete Präventionsprogramme über 10 Kurseinheiten, die nicht verändert werden können.

Derzeit können beim Landessportbund Sachsen folgende Masterprogramme und Standardisierte Programme zertifiziert werden:

Masterprogramme:

  • Präventives Ausdauertraining (Profil: Herz-Kreislaufsystem)
  • Haltung und Bewegung durch Ganzkörpertraining (Profil: Haltungs- und Bewegungssystem)
  • Bewegungskids - Präventive Bewegungsförderung für Kinder von 6 bis 7 Jahren (Profil: Kinder/Jugendliche)
  • Bewegungskids - Präventive Bewegungsförderung für Kinder von 8 bis 12 Jahren (Profil: Kinder/Jugendliche)
  • Allgemeines Gesundheitstraining - ein kraft- und ausdauerorientiertes Programm für die Gesndheit (Profil: Erwachsene/Ältere oder Herz-Kreislaufsystem oder Haltungs- und Bewegungssystem oder Stressbewältigung/Entspannung)

Standardisierte Programme:

  • ATP – AlltagsTrainingsProgramm (Profil: Haltungs- und Bewegungssystem oder Erwachsene/Ältere oder Herz-Kreislaufsystem oder Stressbewältigung/Entspannung)
  • Nordic Walking – Gesundheit gestalten mit einem Programm zur allgemeinen Ausdauerförderung (Profil: Herz-Kreislaufsystem)
  • Sturzprävention (Profil: Erwachsene/Ältere oder Haltungs- und Bewegungssystem oder Herz-Kreislaufsystem oder Stressbewältigung/Entspannung)
  • Entspannung und Bewegung (Profil: Stressbewältigung/Entspannung)

Alle Programme sind mit vorgefertigten Stundenbildern und entsprechenden Übungsbeschreibungen in der Serviceplattform hinterlegt.

  • Das Angebot muss in Kursform mit mindestens 8 und maximal 12 Kursstunden stattfinden.
  • Das Angebot dürfen maximal 15 Teilnehmer/innen wahrnehmen.
  • Es muss eine separate Kursgebühr erhoben werden.
  • Die Teilnehmer müssen mindestens 80 Prozent des Kurses anwesend sein.
  • Zu Beginn des Angebotes muss ein präventiver Gesundheits-Check (Aushändigung eines entsprechenden Fragebogens an die Teilnehmer/innen) durchgeführt werden.
  • Die Übungsleiter müssen an Qualitätszirkeln oder anderen Fortbildungsveranstaltungen des Landesportbund Sachsen (Bereitschaft zum begleitenden Qualitätsmanagement) teilnehmen.
  • Die Übungsleiter müssen entsprechend qualifiziert sein.
  1. Grundsätzlich wird für Präventionssportangebote mindestens die Übungsleiter-B-Lizenz „Sport in der Prävention“ vorausgesetzt. Die Ausbildung zum Übungsleiter B „Sport in der Prävention“ schließt mit einem Lizenzprofil ab.
  2. Weiterhin ist eine Programmeinweisung (Einweisung in die standardisierten Programme bzw. Masterprogramme) Voraussetzung. Die Programmeinweisung in die standardisierten Programme bzw. Masterprogramme ist Bestandteil der Ausbildung/Fortbildung zum Übungsleiter B „Sport in der Prävention“. Weiterhin bietet der Landessportbund Sachsen separate Veranstaltungen zu Einweisungen in die Programme an.
  3. Für bestimmte standardisierte Programme bzw. Masterprogramme ist zudem eine Zusatzqualifikation notwendig, die ergänzend zur Lizenzausbildung absolviert werden muss.

Alternativ zum Übungsleiter B „Sport in der Prävention“ gelten auch folgende höherwertige bewegungs- und sportbezogene Berufsausbildungen bzw. Studienabschlüsse („Bewegungsberufler“) als Qualifikationsvoraussetzung für die Beantragung des Qualitätssiegels „Sport pro Gesundheit“, wenn eine Programmeinweisung und gegebenenfalls eine Zusatzqualifikation nachgewiesen werden kann:

  • Sportwissenschaftler/in (Dipl., Mag., Lehramt, Bachelor, Master) mit nachweislich gesundheitsorientierter Ausrichtung
  • Sport- und Gymnastiklehrer/in mit nachweislich gesundheitsorientierter Ausrichtung
  • Physiotherapeut/in bzw. Krankengymnast/in mit Zusatzqualifikation in der Methodik des Sports
  • Ergotherapeut/in oder Motopäde/in mit Zusatzqualifikation in der Methodik des Sports

In der Ausbildung zum Übungsleiter B „Sport in der Prävention“ vertiefen die Übungsleiter ihre Fertigkeiten und Kenntnisse in einem der nachfolgenden Profile:

  • Gesundheitstraining für Kinder/Jugendliche
  • Gesundheitstraining Erwachsene und Ältere
  • Gesundheitstraining Haltungs- und Bewegungssystem
  • Gesundheitstraining Herz-Kreislaufsystem
  • Gesundheitstraining Stressbewältigung und Entspannung

Das gewählte und auf der Lizenz eingetragene Profil muss mit dem Profil des Masterprogramms bzw. des Standardisierten Programms übereinstimmen.

Bei Beantragung des Qualitätssiegels „Sport pro Gesundheit“ müssen folgende Qualifikationen nachgewiesen werden:

  1. Übungsleiter-B-Lizenz „Sport in der Prävention“ mit dem zum Angebot passenden Profil oder Urkunde Berufs-/Studiumabschluss
  2. Zertifikat „Einweisung in das Programm [Titel des betreffenden Masterprogramms bzw. Standardisierten Programms]
  3. gegebenenfalls zusätzliche Qualifikationsnachweise (Zusatzqualifikationen) „Bewegungsraum Wasser“, „Nordic Walking“ und im Bereich „Sport für Ältere“