Aufgaben des Ausschusses

Der Rechtsausschuss hat die Aufgabe, das LSB-Präsidium bei der Lösung von Rechtsfragen zu unterstützen, zu beraten, Rechtserläuterungen zu geben, Empfehlungen in Form von Beschlussvorlagen auszusprechen. Der Rechtsausschuss ist befugt, Streitigkeiten innerhalb des Landessportbundes Sachsen zu lösen oder zu entscheiden.

Der Rechtsausschuss tagt parallel zu den Tagungen des Präsidiums mindestens viermal im Jahr. Er arbeitet dem Präsidium vor Landessporttagen, Hauptausschüssen, Präsidiums- oder Vorstandstagungen zu.

Mitglieder des Ausschusses

Die Mitglieder des Rechtsausschusses sind bei Ausübung ihres Amtes unabhängig. Ihnen kann in diesem Zusammenhang keine Weisung erteilt werden.

  • Vorsitzender: N.N.
  • Stellvertreter: N.N.
  • Mitglied: N.N.
  • Mitglied: N.N.