Der Sportversicherungsvertrag über die ARAG-Sportversicherung stellt eine bedeutende Serviceleistung des LSB dar, die seinen Mitgliedsorganisationen, den ehren- und hauptamtlich tätigen Funktionsträgern sowie den Vereinsmitgliedern zugutekommt. Das Ziel besteht darin, einen angemessen umfassenden, zeitgemäßen und praxisorientierten Versicherungsschutz bereitzustellen. Dabei wird gleichzeitig darauf geachtet, dass der gebotene Versicherungsschutz im Hinblick auf die Beitragsgestaltung weiterhin finanziell vertretbar bleibt.

Die folgenden zentralen Verbesserungen und Erweiterungen sind ab Anfang 2025 gültig:

Die Versicherungssummen wurden insbesondere in der Sport-Unfallversicherung erhöht. Die Invaliditätsleistung wurde signifikant von bis zu 150.000 Euro auf bis zu 200.000 Euro erhöht. Zudem wurde das Krankenhaus-Tagegeld von 10 auf 20 Euro pro Kalendertag verdoppelt. Im Todesfall beträgt die Leistung für versicherte Personen 10.000 Euro statt bisher 6.000 Euro, für versicherte Personen mit einem versorgungspflichtigen Kind 15.000 Euro statt bisher 12.000 Euro und für versicherte Personen mit zwei oder mehr versorgungspflichtigen Kindern 20.000 Euro anstatt 18.000 Euro. Weiterhin wurde der Bedingungsumfang erweitert, beispielsweise wurden die Meldefristen bei der Geltendmachung von Invaliditätsansprüchen auf bis zu 36 Monate verlängert. 

In der Sport-Haftpflichtversicherung wurde die Versicherungssumme von bisher 10.000.000 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden auf insgesamt 15.000.000 Euro deutlich erhöht. Für Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen (Gebäude, Räume) stehen nun 500.000 Euro anstatt bisher 300.000 Euro zur Verfügung. Darüber hinaus wurde die Deckung für Mietsachschäden an beweglichen Sachen bis 50.000 Euro erweitert. Schlüsselschäden sind nun bis 10.000 Euro (bisher 3.000 Euro) versichert. Der Versicherungsschutz für Umweltschäden wurde um die gesetzliche Haftpflicht öffentlich-rechtlichen Inhalts gemäß Umweltschadensgesetz erweitert. Auch der Einsatz von Drohnen (bis 4 kg) durch den Verein sowie der Betrieb von Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen auf eigenen und fremden Grundstücken ist künftig bis zur Höhe der Versicherungssumme im Rahmen der Sport-Haftpflicht vom Versicherungsschutz umfasst.

In der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung sind fortan auch Unterlassungsansprüche im Zusammenhang mit einer Verletzung von Persönlichkeits-, Namens-, Urheber- und Markenrechten oder sonstigen geistigen Eigentum mitversichert. Ebenso sind Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen durch Missbrauch personenbezogener Daten mitversichert.

In der Rechtsschutzversicherung wurde der Erweiterte Straf-Rechtsschutz mit einer Versicherungssumme von 500.000 Euro sowie weitere Leistungserweiterungen im Vereins-Rechtsschutz prämienneutral aufgenommen. Die Höchstgrenze (Versicherungssumme) für die Leistungen im Vereins-RS beträgt je Fall 100.000 Euro (bisher 50.000 Euro).

Weitere Verbesserungen:

  • Bauvorhaben sind im Rahmen der Sport-Haftpflichtversicherung mit einer Bausumme von bis zu 500.000 Euro statt bisher 300.000 Euro versichert.

Eine Übersicht zu allen aktuellen Konditionen und weitere Informationen zum Versicherungsschutz finden Sie hier: ARAG-Sportversicherung im Landessportbund Sachsen

Bei Fragen rund um Ihren Versicherungsschutz steht Ihnen Ihr ARAG-Versicherungsbüro beim LSB Sachsen zur Verfügung:
Goyastr. 2d
04105 Leipzig
Telefon: (0341) 656720 - 60                        
E-Mail: vsbleipzig@arag-sport.de
Internet: www.ARAG-Sport.de