Damit wird nun auch die Ausübung von Sportarten gestattet, die im öffentlichen Raum durchgeführt werden, wie beispielsweise Lauftreffs und das Training von Radsport- oder Wandergruppen. Darüber hinaus dürfen auch Hallenbäder wieder öffnen, wenn ein seitens der zuständigen kommunalen Behörde genehmigtes Hygienekonzept vorliegt.

Alle aktuellen Regelungen finden Sie in unseren Corona-FAQ.