Die mögliche Reaktivierung der Wehrpflicht und die damit verbundene Wiedereinsetzung eines modifizierten Zivildienstes werfen grundlegende Fragen für die Weiterentwicklung der Freiwilligendienste auf. Mit dem geplanten Bundesgesellschaftsdienstegesetz soll das Verhältnis zwischen einem neuen Zivildienst und dem Bundesfreiwilligendienst (BFD) geregelt werden. Bislang ist offen, wie die Jugendfreiwilligendienste – FSJ, FÖJ und IJFD1 – eingebunden werden sollen. Die Jugendfreiwilligendienste sind zivilgesellschaftlich verankert und genießen hohe Akzeptanz bei jungen Menschen und in der Gesellschaft. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Teilhabe und stärken soziale Infrastruktur, gesellschaftliche Resilienz und unser demokratisches Gemeinwesen.
Wer den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Zeiten multipler, globaler Krisen stärken will, muss daher alle Freiwilligendienste in einer kohärenten Strategie weiterentwickeln. Deswegen braucht es parallel zum Bundesgesellschaftsdienstegesetz ein Freiwilligendienste-Stärkungsgesetz (FWD-Stärkungs-gesetz), das insbesondere die Jugendfreiwilligendienste in den Blick nimmt und dabei auch die internationalen Dienste absichert. Nur so ist gewährleistet, dass die Jugendfreiwilligendienste neben einem novellierten Bundesfreiwilligendienst gleichermaßen gestärkt werden. Es muss einen verlässlichen Mittelaufwuchs sichern, den Ausbau von Plätzen ermöglichen und die Rahmenbedingungen für Freiwilligendienste insgesamt verbessern.
Forderungen an den Bund
Ein aktiver oder bereits absolvierter Freiwilligendienst muss auf einen Wehrdienst oder Zivildienst vollumfänglich angerechnet werden. Ein FWD-Stärkungsgesetz muss die Finanzierung der Freiwilligendienste dauerhaft sichern. Um jede abgeschlossene Vereinbarung zu fördern, muss die Deckelung der Fördermittel aufgehoben werden. Die daraus folgende Planungssicherheit ermöglicht den Platzausbau. Zur Ermöglichung des Platzausbaus ist die Anhebung der Bundesförderung in den Inlands-FWD für die pädagogische Begleitung auf bis zu 400 Euro und im IJFD auf bis zu 700 Euro notwendig. Dazu bedarf es einer Steigerung der Haushaltsmittel. Die förderfähigen Kosten im Rahmen der pädagogischen Begleitung müssen um folgende Ausgaben erweitert werden, um die Qualität der Freiwilligendienste langfristig zu sichern:
- Öffentlichkeitsarbeit
- Information und Beratung
- Bewerbungs- und Vermittlungsarbeit
- Ehemaligenarbeit
Um die Attraktivität des Freiwilligendienstes zu erhöhen und das Engagement junger Menschen anzuerkennen, braucht es ein staatlich bezuschusstes erhöhtes Taschengeld über alle Dienste hinweg. Dies auch vor dem Hintergrund, dass junge Frauen, Menschen ohne deutschen Pass und Menschen mit Behinderung gegenüber Zivildienstleistenden nicht benachteiligt werden.
Neben der Bereitstellung von Bundesmitteln im BFD müssen sich Bund und Länder deshalb zu Taschengeld-Zuschüssen für die Jugendfreiwilligendienste vereinbaren. Aus Gründen der Chancengerechtigkeit ist für junge Menschen aus finanziell schwächeren Familien zusätzlich ein steuer- und sozialversicherungsfreies Stipendium notwendig, das bürokratiearm über eine bestehende Struktur, etwa eine gemeinnützige Stiftung, ausgezahlt werden kann. Der Freiwilligenausweis soll als Deutschlandticket fungieren (#freiefahrtfuerfreiwillige).
Forderungen an die Länder
Das FWD-Stärkungsgesetz zielt darauf ab, die Rahmenbedingungen für die Jugendfreiwilligendienste nachhaltig zu verbessern. Dabei dürfen föderal geregelte Zuständigkeiten nicht zu Nachteilen führen, die zu Lasten von Freiwilligen gehen. Die Länder müssen sich mit dem Bund zu TaschengeldZuschüssen für die Jugendfreiwilligendienste vereinbaren. Um Zugänge zu erleichtern und die Bildungsbiografien von Freiwilligen nachhaltig zu stärken, braucht es die Anrechnung eines Freiwilligendienstes auf
Ausbildungszeiten, Pflichtpraktika und doppelte Wartesemester. Die Anrechnung von Freiwilligendiensten als Wartesemester soll länderübergreifend so geregelt werden: Sechs Monate zählen als zwei, zwölf Monate als vier Wartesemester – basierend auf einer Empfehlung der Kultusministerkonferenz und entsprechenden Ländergesetzen.
Gleiches gilt für die Anerkennung eines Freiwilligendienstes als praktischer Teil der Fachhochschulreife. Weil ein Freiwilligendienst immer eine Hauptbeschäftigung ist, soll jeder Dienst mit zwölf Monaten Dauer vorbehaltlos anerkannt werden. In der Erweiterung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages sollen Freiwillige mit eigener Haushaltsführung mit Bezieher*innen von Ausbildungsförderung, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld gleichgestellt und damit vom Rundfunkbeitrag befreit werden.
Warum ein FWD-Stärkungsgesetz jetzt geboten ist
Die aktuellen gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen erfordern eine kohärente und zukunftssichernde Stärkung aller Freiwilligendienste. Ein FWD-Stärkungsgesetz ist ein Beitrag, um die zivilgesellschaftliche Verankerung, die Attraktivität und die soziale Gerechtigkeit der Dienste zu sichern. Es geht darum,
- Planungssicherheit durch dauerhafte Finanzierung und die Aufhebung der Kontingentierung zu schaffen,
- Chancengerechtigkeit für alle jungen Menschen – unabhängig von Herkunft, Geschlecht oder finanzielle Mitteln – zu gewährleisten,
- Anerkennung durch faire Taschengeldregelungen, kostenfreie Mobilität und die messbare Wertschätzung des Beitrags junger Menschen zum gesellschaftlichen Zusammenhalt sicherzustellen,
- Zugänge zu vereinfachen und Bildungsbiografien nachhaltig zu stärken.
Die Jugendfreiwilligendienste sind ein Erfolgsmodell der Zivilgesellschaft – ihr Potenzial kann weiter entfaltet werden, wenn Bund und Länder jetzt gemeinsam handeln. Ein FWD-Stärkungsgesetz ist der folgerichtige Schritt, um die Dienste attraktiv für die Anforderungen von morgen zu machen und schreibt die zivilgesellschaftlich breit unterstützte Vision 2030 fort. Die Zeit zum konzertierten Handeln ist jetzt.
Das Forderungspapier der verbandlichen Zentralstellen steht zum Download gern bereit.
