Der Bund hat ein neues Förderprogramm zur Sanierung kommunaler Schwimmbäder gestartet. Für das Jahr 2026 stehen im Rahmen des Programms „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“ (SKS) insgesamt 250 Millionen Euro zur Verfügung. Kommunen können ihre Interessenbekundungen noch bis zum 19. Juni 2026 einreichen. Gefördert werden vor allem umfassende Sanierungen und Modernisierungen bestehender Hallen- und Freibäder. Dazu zählen unter anderem bauliche Maßnahmen, technische Erneuerungen sowie der Ausbau der Barrierefreiheit. Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen vorgesehen. Die Projekte können maximal bis zu sechs Jahre laufen.
Auch für Städte und Gemeinden in Sachsen ist das Programm von besonderer Bedeutung. Viele kommunale Schwimmbäder im Freistaat gelten als sanierungsbedürftig. Gleichzeitig sind sie wichtig für die Schwimmausbildung, den Vereinssport und die öffentliche Daseinsvorsorge.
Die Auswahl der geförderten Projekte erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Zunächst müssen Kommunen eine Projektskizze über das Bundesportal „easy-Online“ einreichen. Anschließend entscheidet der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages über die Aufnahme in die Förderung. Erst danach können die ausgewählten Kommunen einen formellen Förderantrag stellen. Kommunen, die bereits im Rahmen eines früheren Projektaufrufs eine Skizze eingereicht haben, können diese erneut berücksichtigen lassen. Dafür ist lediglich eine formlose Mitteilung unter Angabe der entsprechenden Projektdaten erforderlich.
Mit dem Programm will der Bund den bestehenden Sanierungsstau abbauen und die Infrastruktur der Schwimmbäder langfristig sichern.
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