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Preisverleihung

Bewerben für den Engagementpreis 2026 der VNG-Stiftung

zoom Im Zeitraum seit 3. November 2025 bis 28. Februar 2026 können sich Vereine und gemeinnützige Initiativen für den Engagementpreis der VNG-Stiftung bewerben und damit die Chance auf eine mögliche Projektförderung von 5.000 Euro nutzen. Weitere Informationen gibt es zum Nachlesen.

16.11.2025

Informationen zum Engagementpreis

Das Verbundnetz der Wärme (kurz VdW) wurde 2001 von der VNG AG gegründet und wird heute von der VNG-Stiftung getragen. Als Engagement-Plattform versteht sich das VdW als Stimme und Impulsgeber für das Ehrenamt in Ostdeutschland und ist Anlaufpunkt für Wissenstransfer. Es macht es sich zur Aufgabe, Vorhaben des gesellschaftlichen Engagements in den Bereichen Wissen und Lernen, Natur und Klima, Gesundheit und Sport, Teilhabe und Integration und Kultur und Geschichte zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke mit jährlicher Vergabe des Engagementpreises finanziell zu unterstützen. Geförderte Projekte sollen innovative und nachhaltige Effekte in der Gesellschaft erzielen, Impulse geben und ihre Wirkung multiplizieren. Die komplette Ausschreibung des Engagementpreises 2026 der VNG-Stiftung steht zum Download bereit. Weitere Informationen finden sich auf der Webseite der VNG-Stiftung.

Was wird gefördert?

Worum geht es beim Engagementpreis?
Mit dem Engagementpreis zeichnet die VNG-Stiftung innovative und nachhaltige Projekte und herausragendes Engagement in fünf Engagementbereichen aus. Diese sind:

  • Wissen und Lernen
  • Natur und Klima
  • Gesundheit und Sport
  • Teilhabe und Integration
  • Kultur und Geschichte

Gesucht werden innovative Engagementprojekte, mit neuen Ideen und Strahlkraft, die einfache Lösungen anbieten und sichtbar in der Gemeinschaft sind. Gesucht werden nachhaltige Engagementprojekte, deren Engagement mittel- bis langfristig angelegt ist und mit niederschwelligem Angebot positive Zukunftsperspektiven für die Zielgruppe bieten. Gesucht werden gemeinschaftsfördernde Engagementprojekte, die auf andere Regionen oder Zusammenhänge übertragbar sind und im Verbund Brücken bauen.

In welchem Zeitraum findet die Bewerbung des Engagementpreises statt?
Im Zeitraum vom 3. November 2025 bis 28. Februar 2026 können sich Vereine und gemeinnützige Initiativen für den Engagementpreis bewerben und damit die Chance auf eine mögliche Projektförderung von 5.000 Euro nutzen.

Kostet die Teilnahme bzw. Bewerbung etwas?
Für die Teilnehmenden und deren Projekteinreichung entstehen keine Kosten.

Wer wird gefördert?

Wer kann sich für den Engagementpreis bewerben?
Es können ausschließlich gemeinnützige Organisationen an der Bewerbung zum Engagementpreis teilnehmen. Privatpersonen benötigen einen gemeinnützigen Träger. Um sich beim Engagementpreis bewerben zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Das Online- Bewerbungsformular muss vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt sein.
  2. Das Projekt wird in Ostdeutschland umgesetzt.
  3. Das Projekt darf nicht gegen gesetzliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen.
  4. Ihre Organisation verfolgt gemeinnützige Zwecke im Sinne des deutschen Steuerrechts (§§ 51 ff. der Abgabenordnung), ist daher steuerbegünstigt und kann dies dem „Verbundnetz der Wärme“ durch Vorlage eines aktuellen finanzamtlichen 
  5. Es dürfen nur Projekte eingereicht werden, die den satzungsgemäßen Zwecken IhrerOrganisation dienen und die unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne der deutschen Abgabenordnung (AO) in ihrer jeweils gültigen Fassung dienen. Ausgeschlossen sind unmittelbar oder mittelbar der Gewinnerzielung dienende oder sonstige gewerbliche Projekte. Unzulässig sind ebenfalls Projekte, die unmittelbar oder mittelbar der Unterstützung oder Förderung politischer Parteien dienen. Zudem dürfen sich die Projekte nicht gegen eine oder mehrere politischen Parteien richten.
  6. Das eingereichte Projekt Ihrer Organisation ist in einem der folgenden Engagementbereiche zu verorten: Wissen und Lernen, Natur und Klima, Gesundheit und Sport, Teilhabe und Integration und Kultur und Geschichte. Kann das Projekt mehreren Engagementbereichen zugeordnet werden, muss sich die Organisation für einen Engagementbereich entscheiden.
  7. Jede Organisation kann nur ein Projekt pro Engagementbereich einreichen. Es können maximal zwei Projekte in den Engagementbereichen eingereicht werden.
  8. Das Projekt kann bereits gestartet sein. Das Projekt muss bis spätestens zum Ende des folgenden Kalenderjahres umgesetzt werden.
  9. Die Preisträger aus 2025 sind Mitglied in der Nominierungskommission und scheiden mit der Bewerbung für eigene Projekte daher aus.

Hinweise zur Teilnahme
Es besteht kein Rechtsanspruch auf das dem Engagementpreis zugrunde liegende Preisgeld. Die Ablehnung einer Bewerbung zum Engagementpreis erfolgt schriftlich - per E-Mail - ohne Angabe von Gründen.

Wie wird gefördert?

Wie werden die Preisträger:innen ausgewählt?
Die Auswahl der Preisträger erfolgt in einem zweistufigen Prozess:

Stufe 1 – Vorausscheid mit Festlegung von 15 Nominierungen (5 Engagementbereiche x 3): Fünf Nominierungskommissionen, bestehend aus Vertreter:innen der Preisträger aus 2025, dem VdW-Netzwerk sowie dem VdW-Projektteam nominieren aus allen, bis zum 28. Februar 2026 eingereichten Bewerbungen. Das heißt, pro Engagementbereich werden je drei Vereine bzw. gemeinnützige Initiativen mit ihrem Projekt, die sich durch ein besonders hohes Maß an Innovation, Vorbildcharakter und
Wirksamkeit auszeichnen, ausgewählt. Damit stehen die insgesamt 5 x 3 gemeinnützigen Organisationen als Nominierte für die Auswahlkommission fest.

Stufe 2: Auswahl der fünf Preisträger:innen durch unsere Auswahlkommission: Die finale Entscheidung über die Preisträger*innen im jeweiligen Engagementbereich obliegt der Auswahlkommission, bestehend aus renommierten Vertreter*innen aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Die online eingereichten Projekte werden von der Auswahlkommission eingeschätzt und nach festgelegten Bewertungskriterien begutachtet. Daraus ergibt sich ein Ranking der nominierten Projekte im jeweiligen Engagementbereich und damit die Festlegung der Preisträger*innen.

Was sind die Bewerbungskriterien?
Folgende Wettbewerbskriterien (vier Hauptkriterien mit jeweils untergeordneten Kriterien) fließen in die Bewertung ein:

Gesellschaftliche Wirkung

  • Förderung von sozialer Teilhabe (Einsamkeit)
  • Lösung für nachhaltige und ressourcenschonende Umwelt
  • Motivation zum Nachahmen
  • Stärkung von generationsübergreifendem Miteinander
  • Stärkung von gesamtgesellschaftlichem Zusammenhalt
  • Ist dieses Projekt inklusiv?

Innovation

  • Neuwertige Ideen – Alleinstellungsmerkmal
  • Strahlkraft – Vorbildcharakter
  • zukunftsorientiertes Denken und Handeln

Nachhaltigkeit

  • erweiterbare Umsetzung des Projekts
  • langfristige Umsetzung des Projekts
  • niederschwellige Umsetzung des Projekts (praxisorientiert, ohne große Theorie)

Vernetzung & Finanzierung

  • Bete iligung von Akteuren vor Ort (Mitwirkung Anderer in der Region) –Kooperation und Multiplikation im „Kleinen“
  • Bekommt diese Projekt bereits andere Förderungen?

Kommunikation im Rahmen des Engagementpreises
Die Auswahl der Nominierungskommissionen über die fünfzehn Nominierten wird vor der Preisverleihung bekannt gegeben. Alle fünfzehn nominierten Initiativen werden öffentlichkeitswirksam über die Kommunikationskanäle der VNG-Stiftung und des „Verbundnetz der Wärme“ vorgestellt. Gleichermaßen stellt das Projektteam der VNG-Stiftung den nominierten Initiativen ein Kommunikationspaket für ihre eigene Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung.

Die Bekanntgabe der fünf Preisträger*innen erfolgt erst am Tag der Preisverleihung selbst. Für das Treffen der Auswahlkommission und die Preisverleihung werden alle fünfzehn nominierten Initiativen zudem aufgefordert, ihr Team und Projekt in einem kurzen Videoclip (Handyaufnahme) vorzustellen. Die Anforderungen an den Videoclip werden mit der Information zur Nominierung übermittelt.

Fördermittel im Rahmen des Engagementpreises
Die finanziellen Mittel für den Engagementpreis werden von der VNG-Stiftung zur Verfügung gestellt. Es wird in den Engagementbereichen Wissen und Lernen, Natur und Klima, Gesundheit und Sport, Teilhabe und Integration und Kultur und Geschichte je ein Engagementpreis mit 5.000 Euro ausgezeichnet. Alle nominierten Initiativen, die nicht als Preisträger hervorgehen, erhalten 500 Euro Fördergeld für ihr Engagement.

Übergabe des Engagementpreises
Die Engagementpreise werden bei einer Veranstaltung auf Einladung vergeben. Die Preisträger:innen und Nominierten („Nicht-Preisträger*innen) erhalten eine Bewilligung zur Auszahlung der Mittel (Preisgeld bzw. Fördergeld). Die Bewilligung enthält Regelungen zur Einhaltung von Fristen für die Mittelanforderung und Mittelverwendung, zur Einräumung von Nutzungsrechten an den Arbeitsergebnissen sowie Pflichten bezüglich Kommunikation und Dokumentation (Spendenbescheinigung, Verwendungsnachweis, Projektberichte, finanzielle Nachweise).