Konkret soll bei einer Überschreitung des kritischen Inzidenzwertes nur noch kontaktloser Individualsport alleine, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes erlaubt bleiben. Ausnahmen gibt es lediglich für Berufs- und Leistungssportler. Kinder und Jugendliche dürfen bis zum Alter von 14 Jahren mit ausreichend Abstand draußen Sport machen – allerdings nur in Gruppen von bis zu fünf Personen. Die sächsische Corona-Schutz-Verordnung erlaubte bisher kontaktlosen Gruppensport im Freien und auf Außensportstätten mit maximal 20 Teilnehmenden im Alter von bis zu 18 Jahren.
„Diese Änderungen des Infektionsschutzgesetzes sind eine Bankrotterklärung für den Breitensport“, kritisiert LSB-Generalsekretär Christian Dahms. „Gerade für Sachsen bedeuten die bundesweiten Regelungen einen deutlichen Rückschritt. Besonders ärgerlich ist das, weil es keine wissenschaftlich belegten Gründe gibt, kontaktlosen Sport im Freien zu verbieten. Entgegen der Ratschläge der Aerosolforschung wird hier wegen eines minimalen Corona-Ansteckungsrisikos die Gesamtgesundheit unserer Sporttreibenden aufs Spiel gesetzt! Besonders Kinder und Jugendliche leiden unter der mangelnden Bewegung und vermissen die gemeinsame Freizeit im Sportverein. Auch ältere Menschen und den Rehasport treffen die Regelungen weiterhin hart.“
Sowohl bundesweit als auch in Sachsen sind seit Beginn der Corona-Pandemie zahlreiche Infektionsschutz-Richtlinien und Hygienekonzepte für den Sport entstanden. „Unsere Vereine und Verbände haben sich von Anfang an diszipliniert und engagiert gezeigt“, erklärt Dahms. „Im Sport gehören Regeln dazu, und so können gerade im organisierten Trainingsbetrieb Hygienemaßnahmen und Kontaktverfolgung sehr gut sichergestellt werden. Es kann nicht sein, dass der Sport immer noch als Teil des Problems und nicht als Teil der Lösung gesehen wird! Den Unmut unserer Ehrenamtlichen und Sporttreibenden teilen auch wir als Landessportbund – hier wird mit undurchsichtigen Regelungen gerade jahrelanges Engagement zermürbt und für die Zukunft nachhaltig geschwächt.“
Die „Bundes-Notbremse“ soll bis zum 30. Juni gelten. Der Landessportbund fordert ein erneutes Überdenken der Maßnahmen und eine zeitnahe Rückkehr zum organisierten Sporttreiben.