Mindestens bis zum 3. Mai 2020 müssen Sportstätten und Schwimmbäder laut der aktuellen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung definitiv geschlossen bleiben. Wie es danach weitergeht, kann frühestens bei der nächsten Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten beschlossen werden, welche für den 30. April geplant ist.
Ulrich Franzen, Präsident des Landessportbundes Sachsen (LSB): „Es ist sehr bedauerlich, dass die Menschen in Sachsen weiterhin auf Vereinssport verzichten müssen. Gerade in Anbetracht der aktuellen Einschränkungen wäre der gemeinschaftliche Sport für viele ein wichtiger Ausgleich. Sobald es aus epidemiologischer Sicht vertretbar ist, wollen wir deswegen schrittweise wieder ein kontrolliertes Sporttreiben unter sinnvollen hygienischen Vorschriften etablieren. Unsere sächsischen Vereine und Verbände gehen bei der Erarbeitung solcher Richtlinien für ihre jeweilige Sportart bereits mit guten Beispielen voran. Bis dahin bitten wir alle unsere Mitgliedsorganisationen für die kommende Zeit weiterhin um Geduld und Zusammenhalt, um die bisher erzielten Erfolge in der Eindämmung der COVID-19-Pandemie nicht zu gefährden.“
Sportminister Prof. Dr. Roland Wöller: „Viele Menschen im Freistaat wünschen sich zusätzlich zur privaten Bewegung an der frischen Luft, gerne auch wieder gemeinsam in und auf den sächsischen Sportstätten aktiv zu werden. Dies betrifft insbesondere unsere Kinder und Jugendlichen. Uns ist das bewusst. Eine Entscheidung über die Öffnung von Sportanlagen hängt von der Entwicklung des aktuellen Infektionsgeschehens ab. Wir prüfen derzeit in einem vierzehntägigen Rhythmus die Möglichkeit von Lockerungen der Schutzmaßnahmen. Die nächste Überprüfung wird Ende April stattfinden. Dann können wir entscheiden und darüber Auskunft geben, welche nächsten Schritte möglich sind.“
Eine Wiederaufnahme des Vereinslebens wird voraussichtlich in allen Sportarten mit Einschränkungen im Sinne des Infektionsschutzes verbunden sein. Dazu gehören beispielsweise begrenzte Personenzahlen, Hygiene- und Abstandsregelungen sowie die Dokumentation der Anwesenden.