Zuvor muss jeder Verein und Verband festlegen, welcher Personenkreis ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen muss. Wir empfehlen dies bei allen hauptamtlich angestellten Trainer*innen im Kinder- und Jugendbereich, sowie bei Trainer*innen und Betreuer*innen, die Kinder und Jugendliche bei Übernachtungen begleiten. Bei allen anderen sollte eine Prüfung nach Art, Dauer und Intensität durchgeführt werden. Für eine vertiefte Auseinandersetzung bietet die Handlungsempfehlung der Deutschen Sportjugend (dsj) eine gute Grundlage. Dort ist auch das Prüfschema zu finden, anhand derer die Überprüfung nach Art, Dauer und Intensität durchgeführt werden kann.

Mustervorlagen und weitere Informationen

Aufforderungsschreiben

  • Muster zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses beim Einwohnermeldeamt

Dokumentationsvorlage

  • Muster zur Dokumentation der Einsichtnahme des erweiterten Führungszeugnisses im Verein/Verband

Belehrung zum Datenschutz

  • Muster Hinweise zum Datenschutz 
  • Muster Unterschrift Belehrung zum Datenschutz 
  • Muster Unterschrift Rückgabe erweitertes Führungszeugnis

Informationen

  • Handlungsempfehlung zum Umgang mit dem erweiterten Führungszeugnis der Deutschen Sportjugend

  • Prüfschema zur Überprüfung nach Art, Dauer und Intensität

  • LSB-Merkblatt  "Vier Schritte zur Einsichtnahme des erweiterten Führungszeugnisses im Sportverein"