Teilnahmebedingungen

AGB

Teilnehmende an den Veranstaltungen sollten mindestens 16 Jahre alt sein, sofern nicht anders ausgewiesen. Eine obere Altersbegrenzung ist nicht vorgesehen. Lizenzvergaben erfolgen frühestens mit Vollendung des 16. Lebensjahres. Für die Ausbildung von Führungs- und Verwaltungskräften (Vereinsmanagement) ist ein Mindestalter von 18 Jahren vorausgesetzt.

Übungsleiter-, Vereinsmanagement- oder Jugendleiterlizenzen werden nur an Vereinsmitglieder ausgestellt. Außerdem werden für alle Teilnehmende, die nicht Mitglied in einem Sportverein des organisierten Sports sind, erhöhte Gebühren verlangt.

Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr ist den jeweiligen Veranstaltungsinformationen zu entnehmen. Darin enthalten sind neben dem Programm in der Regel Übernachtung und Verpflegung. Die Teilnahmegebühr ist für die einzelnen Kurse nach Erhalt der persönlichen Einladung vor Lehrgangsbeginn zu überweisen. Die entsprechenden Angaben werden den Teilnehmenden schriftlich mitgeteilt. 

Anmeldung/Bestätigung

Anmeldungen erfolgen ausschließlich online im Bildungsportal "Sport für Sachsen". Es können keine telefonischen Anmeldungen berücksichtigt werden.

Im Bildungsportal ist automatisch ersichtlich, ob noch Lehrgangsplätze vorhanden sind und der Lehrgang zur Anmeldung freigegeben ist. Eine Information über den Anmeldungseingang erfolgt automatisch per E-Mail (bitte auch den SPAM-Ordner überprüfen).

Bei der Vergabe von Lehrgangsplätzen haben Teilnehmende Vorrang, die sich in der Aus- und Fortbildung befinden. Anmeldeschluss ist in der Regel sechs Wochen vor Lehrgangsbeginn. Die Einladung zum Kurs wird vier bis fünf Wochen vorher zugesandt. Sollten sich nicht genügend Teilnehmende für einen ausgeschriebenen Kurs gemeldet haben und der Kurs muss aus diesem Grund ausfallen, werden alle bereits gemeldeten Teilnehmer*innen darüber schriftlich informiert.

Alle Mitglieder von Sportvereinen des Landessportbundes Sachsen (LSB) sind im Rahmen der ARAG-Sportversicherung während der Lehrgänge versichert. Der LSB verpflichtet sich, persönliche Daten nicht an Dritte weiterzugeben (Ausnahmen sind die Bildungsstätten sowie das DOSB-Lizenzmanagement). Sie werden zur Organisation der Bildungsveranstaltung sowie zum Ausstellen des Lizenzdokuments benötigt.

Teilnehmerzahl/Ausfall

Der LSB/ die Sportjugend Sachsen (SJS) ist berechtigt, die Bildungsveranstaltung abzusagen, wenn dringende sachlich gerechtfertigte Umstände vorliegen. Die Veranstaltung kann ferner abgesagt werden, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Die Absage erfolgt per E-Mail über das Bildungsportal. Im Fall der Absage durch den LSB oder die SJS werden den Teilnehmenden die bereits gezahlten Teilnahmegebühren zurückerstattet. Weitere Ansprüche der Teilnehmenden können nicht berücksichtigt werden. Der LSB/ die SJS ist berechtigt, Bildungsveranstaltungen räumlich zu verlegen und/oder einen anderen Termin ersatzweise zu benennen.

Rücktritt, Abmeldung, Regress

Die Teilnehmer*innen können kostenfrei von der Bildungsveranstaltung zurücktreten, wenn sie - sofern nicht anders ausgewiesen - bis 42 Tage vor Beginn der Veranstaltung ihren Rücktritt über das Bildungsportal selbst ausführen. Für den schriftlichen Rücktritt des Teilnehmenden zu einem späteren Zeitpunkt gelten folgende Bedingungen:

Bei Bildungsveranstaltungen sind bei einem Rücktritt

  • ab dem 41. Tag vor Veranstaltungsbeginn 20 € pro Teilnehmertag
  • ab dem 13. Tag vor Veranstaltungsbeginn 30 € pro Teilnehmertag

als Stornierungskosten zu zahlen. Maßgeblicher Zeitpunkt zur Fristwahrung ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim LSB/ der SJS.

Bei vereinzelten Veranstaltungen können abweichende Stornofristen und -kosten gelten. Diese werden gesondert ausgewiesen.

Von einer Rücktrittszahlung wird ferner abgesehen, wenn der Teilnehmende erkrankt ist. Zum Nachweis darüber ist dem LSB/ der SJS eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Der LSB/ die SJS behält sich vor, bei Teilnehmer*innen, die trotz Mahnung ihre Teilnahme- bzw. Rücktrittsgebühr nicht bezahlen, die Gerichtsbarkeit einzuschalten.

Datenschutzhinweise

Der Verarbeitung der Daten durch den DOSB bzw. dessen beauftragte IT-Unternehmen oder den Ausrichter kann schriftlich gegenüber dem LSB widersprochen werden. Dieser ist zu richten an den Landessportbund Sachsen e. V., Goyastr. 2 d, 04105 Leipzig bzw. an datenschutz(at)sport-fuer-sachsen.de. Im Falle der Nichteinwilligung der Übermittlung an den Ausrichter, kann keine Lehrgangsteilnahme erfolgen. Im Falle der Nichteinwilligung der Übermittlung an den DOSB kann keine DOSB-Lizenz ausgestellt werden. Gleiches trifft für den Fall zu, dass der Verarbeitung der Daten durch den LSB widersprochen wird. Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise für die Lehrgangsteilnahme.

Fahrtkostenrückerstattung

Entsprechend den Richtlinien des Landessportbundes Sachsen erfolgt keine Fahrtkostenrückerstattung

Lehrgangsdauer

Lehrgänge, die von Freitag bis Sonntag ausgeschrieben sind, beginnen am Freitagabend und enden Sonntagmittag. Kurse, die von Sonnabend bis Sonntag ausgeschrieben sind, beginnen am Sonnabendmorgen und enden am Sonntagnachmittag.