Ehrungen durch die Sportjugend Sachsen

Die SJS ehrt Engagierte ihrer Mitgliedsorganisationen, die sich um die Förderung der Jugendarbeit im Sport im Freistaat Sachsen verdient gemacht haben. Die SJS ehrt sowohl Einzelpersonen als auch Mitgliedsorganisationen.

Folgende Ehrungen sind möglich:

  • Engagementgabe in Gold der SJS
  • Engagementgabe in Silber der SJS (für unter 27-Jährige)
  • Engagementgabe in Bronze der SJS (für unter 27-Jährige)
  • Qualitätssiegel „Verein vorbildlicher Jugendarbeit“

Die SJS hat gemeinsam mit dem Landessportbund Sachsen (LSB) die Ehrungs- und Auszeichnungsformate der SJS seit dem Jahr 2017 neu auferlegt. Personen und Mitgliedsorganisationen, die im Zeitraum von 2001 bis 2016 durch die SJS ausgezeichnet wurden, können in einer Übersicht eingesehen werden.

Die Ehrungen richten sich nach der Ehrenordnung des LSB (Abschnitt „Ehrungen der Sportjugend Sachsen im LSB“). Alle Ehrungen werden auf Antrag vergeben. Dieser erfolgt mittels Antragsformular der SJS inklusive der Beschreibung von Aktivitäten der Person oder Mitgliedsorganisation gemäß den Voraussetzungen und kann jederzeit unterjährig erfolgen.

Die Anträge sind, mit Ausnahme der Engagementgabe in Bronze der SJS, an die SJS zu richten. Die Anträge zur Engagementgabe in Bronze der SJS sind an die zuständigen Kreis- bzw. Stadtsportjugenden zu richten. Antragsberechtigt sind die SJS, Sportvereine, die Kreis‐ und Stadtsportjugenden sowie die Fachverbandsjugenden. Das Qualitätssiegel der SJS kann auch an Kreis‐ und Stadtsportjugenden sowie an Fachverbandsjugenden vergeben werden.

Über die Vergabe, mit Ausnahme der Engagementgabe in Bronze der SJS, entscheidet der Vorstand der SJS. Über die Vergabe der Engagementgabe in Bronze der SJS entscheiden die zuständigen Vorstände der Kreis- bzw. Stadtsportjugenden.

Informationen zu den Ehrungen

Die „Engagementgabe in Gold der SJS“ wird an ehrenamtlich Engagierte vergeben, die sich in außergewöhnlichem Maße Verdienste in/für der/die Jugendarbeit im Sport erworben haben.

Folgende Voraussetzungen sind für die Vergabe notwendig:

  • die Mitgliedschaft in einem Sportverein des LSB
  • eine mindestens sechsjährige ehrenamtliche Tätigkeit in der Jugendarbeit im Sport
  • die aktive Mitarbeit in Organen oder Gremien der Mitgliedsorganisation (z. B. Vorstände, Ausschüsse etc.) und Unterstützung von Projekten der Jugenddachorganisationen (SJS/FVJ/KSJ/SSJ)
  • ist ein/e Jugendvertreter/in im Vorstand einer Mitgliedsorganisation (Verein, Kreissport-, Stadtsport-, Landesfachverbandsjugenden)

Die Vergabe kann zudem, mit Abweichung von o. g. Voraussetzungen, an Persönlichkeiten des (öffentlichen und) sportlichen Lebens erfolgen, wenn sie sich ebenso in außergewöhnlichem Maße Verdienste in/für der/die Jugendarbeit im Sport erworben haben. Die Auszeichnung kann jede/r Engagierte nur einmalig erhalten. Die Auszeichnung besteht aus einer Ehrennadel, einer Ehrenurkunde und Sachgabe.

Die „Engagementgabe in Silber der SJS“ wird an junge Menschen bis einschließlich 26 Jahre vergeben, die sich durch ihr ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit im Sport in hohem Maße ausgezeichnet haben.

Folgende Voraussetzungen sind für die Vergabe notwendig:

  • die Mitgliedschaft in einem Sportverein des LSB
  • eine mindestens vierjährige ehrenamtliche Tätigkeit in der Jugendarbeit im Sport die aktive Mitarbeit in Organen oder Gremien der Mitgliedsorganisation (z.B. Vorstände, Jugendvorstände, Ausschüsse, Projektteams)
  • die Unterstützung von Projekten der Jugenddachorganisationen (SJS/FVJ/KSJ/SSJ)

Die Auszeichnung kann jede/r junge Engagierte nur einmalig erhalten. Die Auszeichnung mit der Engagementgabe in Silber der SJS ist nur möglich, wenn zuvor bereits eine Auszeichnung mit der Engagementgabe in Bronze der SJS vorgenommen wurde. In Ausnahmefällen kann durch Beschluss des Vorstandes der SJS davon abgesehen werden. Die Auszeichnung besteht aus einer Ehrenurkunde und einer Sachgabe.

Die „Engagementgabe in Bronze der SJS“ wird an junge Menschen bis einschließlich 26 Jahre vergeben, die sich durch ihr ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit im Sport ausgezeichnet haben.

Folgende Voraussetzungen sind für die Vergabe notwendig:

  • die Mitgliedschaft in einem Sportverein des LSB
  • eine mindestens zweijährige ehrenamtliche Tätigkeit in der Jugendarbeit im Sport
  • die aktive Unterstützung und Mitarbeit innerhalb der Mitgliedsorganisation (z.B. Projektteams, Ausschüsse, Veranstaltungen, Trainings- und Wettkampfbetrieb etc.)

Die Auszeichnung kann jede/r junge Engagierte nur einmalig erhalten. Sie besteht aus einer Ehrenurkunde und einer Sachgabe.

Zur Würdigung der Jugendarbeit der Mitgliedsorganisationen vergibt die SJS ein Qualitätssiegel „Verein vorbildlicher Jugendarbeit“. Es gilt zwei Jahre und besteht aus einer Ehrenurkunde „Verein vorbildlicher Jugendarbeit“. Außerdem erhält der Verein das Logo „Verein vorbildlicher Jugendarbeit“, welches zur eigenen Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden kann. Eine wiederholte Beantragung des Qualitätssiegels ist möglich. Folgende Voraussetzungen sind für die Vergabe notwendig:

Pflichtvoraussetzungen (3 von 3):

  • eine angemessene Mitgliederentwicklung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen (bis 26 Jahre) an der Gesamtmitgliederzahl des Vereins
  • eine/n Jugendvertreter/in im Vorstand der Mitgliedsorganisation (Jugendwart/in oder ähnliches)
  • eine vorhandene und gültige Jugendordnung

Wahlpflichtvoraussetzungen (1 aus 4):

  • der Einsatz von Übungsleitern unter 27 Jahren im Verein (Anzahl, Qualifikation)
  • die Organisation jugendgerechter, attraktiver Vereinsveranstaltungen (Ferienlager/-camp, Sport- und Spielfeste, Jugend-Weihnachtsfeier/Jahresabschluss etc.)
  • bestehende Kooperationen im Kinder- und Jugendbereich (Institutionen, Schule/Kita, freie Träger der Jugendhilfe, Vereine etc.)
  • die Umsetzung von Maßnahmen für einen präventiven Kinderschutz im Sportverein

Bei Erfüllung der drei Pflichtvoraussetzungen und einem der vier Wahlpflichtvoraussetzungen kann das Qualitätssiegel „Verein vorbildlicher Jugendarbeit“ für den Verein ausgestellt werden. In begründeten Ausnahmefällen kann ein Qualitätssiegel durch Beschluss des Vorstandes der SJS auch für eine Abteilung im Verein ausgestellt werden.

Joker im Ehrenamt:
Der Joker ist eine Auszeichnung des Freistaates Sachsen, die einmal im Jahr anlässlich einer Festveranstaltung in Dresden, durch den Innenminister vergeben wird. Sportjugendarbeit ist dabei eine Kategorie für ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger, die zum Zeitpunkt der Auszeichnung nicht älter als 30 Jahre sein sollten. Jede Stadt- und Kreissportjugend ist berechtigt einen Vorschlag auf Auszeichnung zu stellen. Mehr Informationen sind auf den Seiten des LSB zu finden.

Ehrungen des LSB:
Die Ehrungen richten sich nach der Ehrenordnung des LSB und den entsprechenden Voraussetzungen.

Zertifikat für ehrenamtliche Tätigkeit:
Da bürgerschaftliche Engagement auch außerhalb der Vereinsarbeit bedeutsam ist und um die geleistete Arbeit zu würdigen und sichtbar zu machen, wurde ein Zertifikat für ehrenamtliche Tätigkeit entwickelt, das über die SJS beantragt werden kann. Verliehen wird es durch den Kinder- und Jugendring Sachsen. Es kann für ehrenamtliche Mitarbeiter der Jugendarbeit ausgestellt werden, die bei einem Verein des LSB mindestens ein Jahr regelmäßig tätig waren, Aufgaben über die normale Mitgliedschaft hinausgehend übernommen und keine Geldzuwendungen erhalten haben. Weitere Infos gibt es über die SJS.