Mit der 2011 vom LSB und der SJS verabschiedeten Erklärung zum Kinderschutz und der Kooperationsvereinbarung mit dem Deutschen Kinderschutzbund Landesverband Sachsen wurde der Grundstein für eine fruchtbare Zusammenarbeit gelegt.

Für die SJS und den LSB ist der Kinderschutz ein wichtiges Themenfeld, was als Querschnittsaufgabe bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu betrachten ist. Es ist das Ziel, eine gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen jederzeit zu gewährleisten und Vereine und Verbände als „sicheren Ort“ für jede Altersgruppe zu etablieren.

Mit dem Projekt „Starke Kinder im Sport! Training mit Verantwortung“, das vom Freistaat Sachsen gefördert wird, werden zum einen Multiplikator/innen ausgebildet, die mit ihrem Wissen Fortbildungen für Vereine und Verbände durchführen. Und zum anderen können über das Projekt Fortbildungen im Themenfeld Kinderschutz organisiert und finanziert werden. Des Weiteren fungieren die Multiplikator/innen auch als Ansprechpersonen und Wissensvermittler in den Vereinen und Verbänden.

Die Ausbildung der Multiplikator*innen führen wir jährlich in Zusammenarbeit mit dem Kinderschutzbund Landesverband Sachsen durch. Der jeweils aktuelle Termin ist im Bildungsportal des LSB zu finden. Für weitere Informationen wenden Sie sich an Hannes Günther. Wenn Sie in Ihrem Verein oder Verband eine kostenfreie Fortbildung zum Thema Kinderschutz anbieten wollen, wenden Sie sich bitte an Hannes Günther. Auf der Projektseite gibt es noch weitere Informationen.

Beratung und Hilfe

Bei Verdachtsfällen einer Kindeswohlgefährdung oder sexualisierter Gewalt im Sportkontext können Sie sich gern an Hannes Günther (Tel. 0341-2163184) wenden. Weitere Informations- und Beratungsangebote haben wir Ihnen zum Einblick und zur Unterstützung übersichtlich zusammengestellt.

Beratung und Hilfe für Kinder und Jugendliche gibt es anonym und kostenlos vom Festnetz und Handy montags bis samstags von 14 – 20 Uhr bei der Nummer gegen Kummer unter 116 111.

Präventive Maßnahmen zum Kinderschutz im Sportverein

Schutzkonzepte

Ein Präventionsangebot im Sportverein muss von jedem Verein individuell angepasst werden, da es in jedem Verein oder Verband unterschiedliche Voraussetzungen gibt. Ziel ist es, dass die Kinder und Jugendliche in einer sicheren Umgebung ihren Sport ausüben können. Gleichzeitig bringen die Präventionsmaßnahmen auch eine Sicherheit für Vorstände, Trainer/innen und Betreuer/innen. Ihnen werden Handlungsoptionen an die Hand gegeben und Unklarheiten beseitigt. Grundsätzlich sollte der Entschluss, dass der Verein Maßnahmen zum Kinderschutz etabliert, vom Vorstand ausgehen und mitgetragen werden. Bei der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen hat es sich bewährt ein Team zu bilden, dass die weiteren Personenkreise und Gremien mit einbezieht. Je mehr das Thema Kinderschutz von den Mitgliedern aktiv gelebt wird, desto effektiver sind die Maßnahmen. Nachfolgende Bausteine eines Schutzkonzeptes sollen erste Anregungen geben, wie einzelne präventive Maßnahmen angegangen werden können. Bei Fragen oder einem Beratungsbedarf zur Umsetzung ist Hannes Günther unter nebenstehendem Kontakt zu erreichen.

Präventionsbausteine zum Kinderschutz

Bei der Benennung von Ansprechpersonen ist es ideal, wenn es mindestens zwei Personen sind (weiblich/männlich). Diese dienen als zentrale Stelle zum Kinderschutz innerhalb des Vereins. Sie können bei Fragen zum Kinderschutz oder bei vermuteten Kindeswohlgefährdungen, sowohl von Kindern und Jugendlichen, als auch von Trainer/innen, Vorständen und allen weiteren Mitgliedern des Vereins angesprochen werden.

Des Weiteren koordinieren sie alle weiteren Maßnahmen zur Prävention im Kinderschutz und vermitteln Kontakte zu Beratungsstellen oder weiteren Organisationen, wie zum Beispiel zur Sportjugend Sachsen.

Wenn im Übungsleitervertrag ein Paragraph zum Kinderschutz aufgenommen wird, können sich beide Vertragsseiten darauf beziehen. All diejenigen, welche in einem Verein als Trainer/in oder Betreuer/in tätig sind, sollten einen Übungsleitervertrag unterschreiben, unabhängig ob sie eine Lizenz besitzen. Der LSB stellt eine Mustervorlage mit einem entsprechenden Absatz zur Verfügung. Die zusätzliche Unterschrift unter einen Ehrendkodex bietet dem Verein die Möglichkeit, mit dem Trainer über wichtige Inhalte ins Gespräch zu kommen. So können im Ehrenkodex auch weitere Punkte aufgenommen werden, zum Beispiel Engagement gegen Diskriminierung oder Doping. Der LSB stellt eine Mustervorlage für einen Ehrenkodex zur Verfügung.

Die Diskussion um die Vorlage von erweiterten polizeilichen Führungszeugnissen ist oft eine schwere. Dabei sind Führungszeugnisse als ein Präventionsinstrument zu betrachten und sollten in eine Gesamtkonzeption des Vereins/Verbandes eingebettet sein. Wenn der Verein eine Vereinbarung mit dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe (Jugendamt) hat, ist oftmals dort geregelt, wer ein Führungszeugnis vorlegen muss.

Ansonsten wird empfohlen, dass hauptamtlich beschäftigte Trainer/innen und Mitarbeitende in der Jugendarbeit regelmäßig ein erweitertes Führungszeugnis auf Grundalge von § 72a SGB VIII vorlegen. Bei ehrenamtlich Beschäftigten ist auf freiwilliger Basis der Vereine und Verbände eine Abschätzung nach Art, Dauer und Intensität der Tätigkeiten durchzuführen. Dazu hat die Deutsche Sportjugend einen Orientierungsrahmen erarbeitet und in der Broschüre „Gegen sexualisierte Gewalt im Sport“ der dsj findet sich ein Prüfschema als Arbeitshilfe. Anhand dessen kann erarbeitet werden, welche Personen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen sollen.

Für ehrenamtlich Aktive ist die Beantragung des Führungszeugnisses kostenfrei, wenn eine Bescheinigung des Sportvereins oder Verbandes über die ehrenamtliche Tätigkeit vorgelegt wird. Die dsj stellt eine Mustervorlage zur Verfügung. Für die Einsichtnahme des Führungszeugnisses gelten strenge Datenschutzrichtlinien. Der Verein darf weder das Führungszeugnis, noch eine Kopie davon archivieren, sondern es verbleibt im Besitz des Beantragten. Der Verein dokumentiert über ein Formblatt lediglich mit Name und Datum die Einsichtnahme. Wenn eine Eintragung der in § 72a SGB VIII aufgeführten Straftaten vorliegt, erfolgt ein Tätigkeitsausschluss der betroffenen Person.

Durch eine Verankerung in der Satzung und der Jugendordnung können sich alle Mitglieder darauf beziehen und sie stellt eine rechtliche Grundlage dar. Außerdem kann in Diskussionsprozessen bei der Entwicklung einer neuen Satzung auch für das Thema Kinderschutz sensibilisiert werden. Angelehnt an die Satzung des LSB bzw. Jugendordnung der SJS gibt es folgende Vorlagen, die zum Beispiel unter dem Punkt "Grundsätze" eingepflegt werden können:

"Der (Vereins-/Verbandsname) tritt extremistischen, rassistischen, gewaltverherrlichenden, fremdenfeindlichen und sexuell diskriminierenden Auffassungen und Aktivitäten, sowie allen Erscheinungen von sexueller Gewalt entschieden entgegen."

"Der (Vereins-/Verbandsname) fördert die vorurteilsfreie Begegnung von Menschen jeden Alters im Sport, unabhängig von ihrer Herkunft, Nationalität, ethnischer Zugehörigkeit, Weltanschauung, Geschlecht, sexueller Orientierung, Gruppenzugehörigkeit oder Behinderung. Der (Vereins-/Verbandsname) wendet sich explizit gegen Rassismus und Diskriminierung, insbesondere gegen antidemokratische, antiziganistische und antisemitische Tendenzen. Er tritt durch angemessene Formen der Kinder‐ und Jugendarbeit und ihrer präventiven Arbeit jeglicher Art von Gewalt, Diskriminierung, Benachteiligung und Manipulation entgegen, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexueller Art ist."

Downloads

Im Folgenden finden Sie eine Auflistung verschiedene Dokumente, Arbeitshilfen und Formblätter. Die Broschüren „Kinderschutz geht und alle an!“ sowie „Regeln, damit du dich sicher fühlst“ und der Handlungsleitfaden der SJS können auch über Hannes Günther in gedruckter Form und größerer Menge angefordert werden.

Dokumente:

Informationsmaterial:

Weiterführende Materialien finden Sie auch auf der Homepage der Deutschen Sportjugend.