Die Mitgliederzahlen müssen dabei nach Jahrgängen und Geschlecht getrennt erfasst werden. Erst nach Abgabe der kompletten Bestandsmeldung kann der Verein einen Antrag auf Sportförderung stellen.
Die Daten der Bestandsmeldung bilden die Grundlage für die Erstellung der offiziellen Mitgliederstatistik des Landessportbundes Sachsen (LSB). Daraus ergibt sich für den LSB der Mitgliedsbeitrag im DOSB, die Versicherungsprämie zur ARAG–Sportversicherung, die Pauschalzahlungen an die VBG für nebenberuflich tätige Übungsleiter*innen sowie an die GEMA für Veranstaltungen lt. Vertrag mit dem DOSB.
Nur bei korrekter Angabe und Zuordnung aller Vereinsmitglieder besteht für ihren Verein Anspruch auf Sportförderung sowie auf Leistungen aus den oben genannten Gruppenverträgen.
Die ausgewiesene Anzahl an Vereinsmitgliedern wird für jeweils ein Kalenderjahr als verbindlich betrachtet. Weder das Ausscheiden noch der Eintritt von Mitgliedern führen zu einer Veränderung der Berechnungsgrundlagen. Das heißt, die zum Stichtag 01.01. gemeldeten Mitglieder werden sowohl zur Beitragsberechnung als auch ggf. zur Sportförderung herangezogen.
Neugewonnene, Sport treibende Mitglieder sind ebenfalls sportversichert, wenn sie im Verein mit Eintrittsdatum erfasst sind und ihren Mitgliedsbeitrag im Verein bezahlt haben.
Rechtzeitig die vereinsinterne Vorbereitung angehen
Die Bestandsmeldung erfordert eine rechtzeitige vereinsinterne Vorbereitung zur Prüfung, Aktualisierung und Übermittlung der Vereins- und Funktionärsdaten sowie der Mitglieder- und Sportartenzuordnungen.
Eine ausführliche Zusammenfassung haben wir Ihnen in diesem Artikel zusammengestellt.
Hinweise zur Erfassung der Mitgliederstatistik
Die Erfassung der Mitglieder erfolgt jahrgangsweise und nach Geschlechtern getrennt (A-Zahl). Eine Unterscheidung in „aktive“ und „passive“ Mitglieder bzw. zeitlich befristete oder fördernde Mitgliedschaften erfolgt nicht.
Außerdem ist jedes Vereinsmitglied der Sportart zuzuordnen, die es betreibt (B-Zahl). Grundlage für die Zuordnung ist die jeweils aktuelle Sportartenliste des LSB. Auf der Grundlage der Meldung der Vereine erfolgt die Bestandsmeldung des LSB an den DOSB. Es wird dabei unterschieden, ob die Sportart (gesamte Abteilung) innerhalb eines Landesfachverbandes betrieben wird oder nicht. Grundlage der Zuordnung ist die Meldung durch die Landesfachverbände an den LSB, ob der Verein aktives Mitglied im für die Sportart zuständigen LFV ist.
Folgende Varianten zur Eingabe der Mitgliederdaten sind im VereinsPortal möglich:
- Manuelle Eingabe
- Übernahme und Anpassung der Vorjahresdaten
- Einlesen einer durch Ihr Vereinsverwaltungsprogramm oder auf anderem Weg erzeugten Austauschdatei
Unterstützte Formate der Austauschdatei:
- einfache Tabelle (xlsx- oder csv-Datei):
- Im XLSX-Format muss das Tabellenblatt den Namen "Mitgliederliste" haben!
- Die Spaltenüberschriften müssen genau mit "Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Abteilungen" benannt und in der Datei enthalten sein.
- Bitte beachten Sie die vorgegebenen Sportartennummern für das VereinsPortal
- Die Gesamtmitglieder (A-Zahl) werden aus Abteilungsmitgliedern automatisch berechnet, Personen mit gleichem Namen und Geburtsdatum werden für die A-Zahl nur einfach gezählt.
- Jedes Mitglied darf nur einmal pro Abteilung/Sportart aufgeführt sein.
Muster-Vorlage: Austauschdatei.xlsx - DOSB-Schnittstellen-Datei aus Ihrem Vereinsverwaltungsprogramm exportiert
Hilfe und Unterstützung bei der Abgabe der Bestandsmeldung
Zur Unterstützung bei der Abgabe der Bestandsmeldung im VereinsPortal haben wir ein Anleitungsvideo (Tutorial 3) und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung im PDF-Format als Download erstellt.
Vor Ort stehen Ihnen die Mitarbeitenden der zuständigen Kreis- und Stadtsportbünde mit Rat und Tat zur Seite. Zusätzlich bieten die KSB/SSB regelmäßig Schulungen und Beratungen zur Abgabe der Bestandsmeldung und zur Nutzung des VereinsPortals an.
Die Kontaktdaten der Kreis-/Stadtsportbünde finden Sie hier.