Das gilt für Verfahren, die nach dem 1. Juni 2019 beim zuständigen Vereinsregister begonnen wurden. Die Registergerichte drei sächsischer Amtsgerichte haben dazu Merkblätter veröffentlicht, die nahezu identisch sind. Exemplarisch wird das Merkblatt des Registergerichts Leipzig beigefügt. Bisher waren für eine Ersteintragung im Vereinsregister 75 Euro, für spätere Eintragungen 50 Euro an Gebühren fällig.
„Wir danken den Parlamentariern des sächsischen Landtages für diesen Beschluss. Es ist ein konkreter Beitrag zur Förderung und Anerkennung von bürgerschaftlichem Engagement im Verein. Der gesparte Betrag klingt zwar erst einmal nicht sonderlich hoch, aber gerade kleinen Sportvereinen hilft die Einsparung beim Wirtschaften mit ihren überschaubaren, oft sehr eng gestrickten Budgets“, sagte Christian Dahms, Generalsekretär des Landessportbundes Sachsen.