Der Freistaat Sachsen gewährt nach Maßgabe der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements (Förderrichtlinie „Wir für Sachsen“) und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der §§ 23 und 44 der Haushaltsordnung des Freistaates Sachsen (SäHO) sowie der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften in der jeweils geltenden Fassung, Zuwendungen zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements.
Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Mit der Aufwandsentschädigung sollen Fahrt-, Porto-, Telefon- und Kopierkosten sowie Aufwendungen für Büromaterialien oder ähnliche Ausgaben der freiwillig Engagierten abgedeckt werden.
Zuwendungsempfänger sind die Projektträger. Sie erhalten die Zuwendung über die Bürgerstiftung Dresden. Anträge auf Förderung sind unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare von den antragsberechtigten Projektträgern bis zum 31. Oktober des Vorjahres bei der Bürgerstiftung Dresden einzureichen. Dieses Formular können Sie auf den Seiten des Freistaates auch online ausfüllen.