Ein weiteres Ziel ist zudem die stärkere Verknüpfung zwischen Leistungssport und Dienstalltag im Rahmen der dualen Karriere. Teilgenommen haben an der Unterzeichnung Sportminister Prof. Dr. Roland Wöller, Christian Dahms, Vorsitzender des Olympiastützpunkts Sachsen e. V. sowie Ulrich Franzen, Präsident des Landessportbundes. Letzterer begrüßte vor allem das Engagement des Sächsischen Innenministeriums sowie der Landespolizei, die sich intensiv für die Förderung der sächsischen Spitzensportlerinnen und -sportler einsetzen.

Gegründet wurde die Sportfördergruppe bei der Polizei Sachsen im Jahr 2009. Seitdem sind 84 Spitzensportlerinnen und -sportler gefördert worden. Gegenwärtige Aufnahmekriterien für die Sportfördergruppe der Polizei Sachsen sind u. a. die vorhandene Startberechtigung für einen sächsischen Sportverein und die Zugehörigkeit zu einem vom Deutschen Olympischen Sportbund anerkannten Olympia-, Perspektiv-, Ergänzungs- oder Nachwuchskader (1. Kategorie).

Neu ist, dass nun auch für Sportlerinnen und Sportler, die Mitglied eines Nachwuchskaders 2 sind, generell die Möglichkeit besteht, in die Sportfördergruppe aufgenommen zu werden. Das gleiche gilt künftig auch für Sportler eines Landeskaders, wenn vergleichbare Leistungen erbracht wurden und die Voraussetzungen für die perspektivische Teilnahme an Europameisterschaften, Weltmeisterschaften oder den Olympischen Spielen vorliegen. Darüber hinaus wird die Förderwürdigkeit von Begleitsportlern (beispielsweise für Blinde), die einem Paralympicskader angehören, explizit mit in die Vereinbarung aufgenommen.

Zudem wird künftig eine durchgängige Sportförderung über den gesamten Ausbildungszeitraum von mindestens vier Jahren und fünf Monaten gewährleistet. Erst danach wird über die weitere Förderwürdigkeit entschieden. Außerdem werden alle Sportler in Zukunft zum gleichen Zeitpunkt eingestellt – am 1. September.

Künftig soll es nun auch Leistungssportlern, die einem Olympia- oder Perspektivkader angehören und im Polizeidienst tätig sind – also Beamte in der Berufsausübung – möglich sein, während der Vorbereitungsphase auf die Teilnahme an Olympischen Spielen vollständig vom Dienst freigestellt zu werden.