Antrags-Formulare sind für bereits registrierte Stützpunktvereine im Dokumentenbereich des SportCampus abrufbar bzw. werden an neue Antragsteller auf Anfrage zugeschickt (Mathias Stephan, 0341-2163177). Die Formulare für Stützpunkt-Antrag, -Maßnahmen und -Sachberichte sind in diesem Jahr neu gestaltet worden. Bitte nur diese neuen Dateien nutzen, Dokumente aus vergangenen Jahren können für die Förderung nicht berücksichtigt werden!

Wichtig: Bei einer weiter steigenden Zahl neuer Antragsteller wird gegebenenfalls eine Auswahl zur Förderung getroffen. In diesem Fall können nicht alle Antragsteller als Stützpunktvereine berücksichtigt werden. Dabei werden Förderkriterien wie z. B. Fristen der Projektförderung berücksichtigt. Die Anträge müssen deshalb vollständig und pünktlich abgegeben werden. Sie müssen alles enthalten, wofür der Verein die Förderung verwenden will, was er konkret geplant hat. Dazu gehört auch die komplett ausgefüllte Beschreibung aller Maßnahmen.

Das Programm „Integration durch Sport“ ist in Sachsen seit 30 Jahren aktiv. Es setzt sich für eine nachhaltige Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in die Gesellschaft ein und wird durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefördert.

Eine Förderung über das bisherige sächsische Landesprojekt „Förderung der Integration von Flüchtlingen durch Sport“ (FIF) ist nach gegenwärtigem Stand für 2021 nicht mehr möglich.