Im Nachgang wurden Rechnungen über ca. 49 Euro versendet. An dieser Stelle klar zu stellen ist, dass zum Führen des Transparenzregisters, das Klarheit über die wirtschaftlich Berechtigten von Körperschaften schaffen und Geldwäsche verhindern soll, einzig und allein die Bundesanzeiger GmbH berufen ist. Eine Meldepflicht über die „Organisation Transparenzregister e.V.“ besteht nicht.

Mittlerweile war auch die Intervention des DOSB beim Gesetzgeber erfolgreich, dass Sportvereine von der Gebührenpflicht für die Eintragung im Transparenzregister zu befreien sind (Wir berichteten im September 2019.) Daher entfällt für Sportvereine gegen Nachweis der Gemeinnützigkeit die Gebührenpflicht.

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www.transparenzregister.de