Für den Einsatz eines Freiwilligen sind zwei Voraussetzungen mitzubringen:

  • Anerkennung als Einsatzstelle
  • Tätigkeits- und Aufgabenbeschreibung der Freiwilligen

Der Antrag auf Anerkennung als Einsatzstelle kann ganzjährig bei der Sportjugend Sachsen gestellt werden. Die Einsatzstellen haben die Möglichkeit, sich als FSJ-Einsatzstelle bei der Sportjugend Sachsen anerkennen zu lassen. Mit der Anerkennung erfolgt die Aufnahme der Einsatzstelle in den offiziellen Einsatzstellenpool der SJS. Für die interessierten Freiwilligen steht ab etwa Februar eines jeden Jahres eine Einsatzstellenliste zur Verfügung, mit deren Hilfe sie sich bei ihren Wunscheinsatzstellen bewerben können. Die Anerkennung bei der Sportjugend Sachsen erfolgt für zwei Jahre und wird bei jährlicher Besetzung automatisch verlängert.

Eine weitere Möglichkeit für interessierte Einsatzstellen ist die Anerkennung als BFD-Einsatzstelle. Die Anerkennung (Formular) erfolgt unverbindlich und unabhängig davon, ob der Platz später wirklich besetzt wird. Die bestätigte Anerkennung vom Bundesamt ist Grundvoraussetzung, um einen BFD-Platz aus dem Kontingent der Sportjugend Sachsen besetzen zu können. Über die Vergabe im Rahmen des zur Verfügung stehenden Platzkontingents entscheidet die Sportjugend Sachsen.

Ob am Ende ein FSJ- oder BFD-Platz besetzt wird, liegt unter anderen am Alter der Freiwilligen und Fördersituation, Einsatzbereichen sowie Aufgabengebieten der Freiwilligen und wird von Einsatzstelle und Träger gemeinsam entschieden. Weitere Infos sind bei der Sportjugend Sachsen zu erfragen. Die Gesamtanzahl der zur Verfügung stehenden geförderten FWD-Plätze ist jedes Jahr begrenzt. Sobald die volle Anzahl erreicht ist, können nur noch Wartelistenplätze nach der Reihenfolge des Eingangs vergeben werden. Die Art der geförderten Plätze ist abhängig von den jährlich zur Verfügung stehenden Fördermitteln. Nähere Informationen dazu erfragen Sie bitte bei Tilo Weidner und Annekathrin Mai .

Im Überblick

  • Einsatzstellen erhalten Unterstützung durch engagierte und motivierte junge Menschen
  • Einsatz in der fachlich und überfachlichen Kinder- und Jugendarbeit
  • Unterstützung in der Verwaltungsarbeit
  • Möglichkeit zur Durchführung neuer Projekte (z.B. Kindertagesstätten)
  • gute Möglichkeit für die Personalgewinnung und -qualifizierung, speziell für die wachsenden Aufgaben der Kinder- und Jugendbetreuung
  • engere Bindung der Freiwilligen an den Verein/Fachverband auch über die FWD-Zeit hinaus
  • junge Menschen, die bereits im Verein/Verband in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, können diese innerhalb des FWD fortführen und ausbauen
  • Einsatzstellen führen ihr Bewerbungsverfahren in eigener Regie durch und treffen die Entscheidung für einen Bewerber
  • Trainingsgestaltung und Betreuung im Nachwuchsbereich
  • Vorbereiten und Durchführen von Sportveranstaltungen und Spielfesten
  • Einsatz in mobilen Projekten - Spielmobil
  • Vorbereitung und Gestaltung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen
  • Mitarbeit im Verein (Abteilung) - ehrenamtliche Arbeit
  • Sport- und Bewegungsangebote für Kinder im Vor- und Grundschulalter
  • Sichtung von Nachwuchssportlern, Schnupperkurse (Mitgliedergewinnung)
  • sportlich-pädagogische Betreuung von Schulklassen, Jugendgruppen und Lehrgängen
  • Kursangebote z.B. Schwimmen, allgemeine Bewegungsformen, Fitness usw.
  • Sport- und Kreativangebote in Jugendzentren
  • soziale Betreuung von Jugendlichen im Sportverein
  • Angebote zum Erwerb des Sportabzeichens
  • Öffentlichkeits- und Verwaltungsarbeit sowie: PC, Post, Telefonate, Dokumentation des FSJ-Jahres, Betreuung einer Jugendseite auf der Vereinshomepage
  • Pflege- und Instandhaltungsarbeiten in geringem Umfang

Der Einsatz der Freiwilligen muss arbeitsmarktneutral (also lediglich Hilfstätigkeiten) erfolgen, in einem Sportverein bzw. Verband und sollte zum überwiegenden Teil in der sportlichen Kinder- und Jugendarbeit geschehen!

  • Einsatz der Freiwilligen in der Kinder- und Jugendarbeit im Sport
  • eine angemessene Anleitung und Betreuung der Freiwilligen durch haupt- und/oder ehrenamtliche Mitarbeiter/innen (Mentoren/ Anleiter/innen)
  • Gewährung von 26 Tagen Urlaub und Freistellung für 25 Seminartage pro Jahr (bei den Jugendfreiwilligendiensten)
  • Übernahme der Fahrtkosten für alle Dienstfahrten der Teilnehmer/innen
  • Aufbringung des Einsatzstellenbeitrages in Höhe von 340 € zur Beteiligung an den Kosten für Taschengeld und Sozialversicherungsbeiträge der Freiwilligen und zusätzlich Abführen der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung einmal jährlich

Kooperationen mit anderen Vereinen oder (Kinder-) Einrichtungen zur Refinanzierung sind möglich. Den Einsatzstellen entstehen neben dem oben genannten Einsatzstellenbeitrag keine weiteren Kosten. Die Sportjugend Sachsen als Träger übernimmt für den Verein die komplette Personalverwaltung (Anmeldung und Abwicklung der SV-Beiträge, Auszahlung Taschengeld etc.).

Bei Freiwilligen unter 27 Jahren beteiligt sich die Einsatzstelle anteilig an der Gesamtfinanzierung des Projektes mit einem monatlichen Einsatzstellenbeitrag von 340 €. Zusätzlich muss sich die Einsatzstelle bei einer Berufsgenossenschaft melden und die Beiträge zur gesetzliche Unfallversicherung abführen (Mindestbeitrag bei ca. 48 € pro Jahr). Weitere Kosten entstehen der Einsatzstelle nicht.

Bei Freiwilligen über 26 Jahren wird das individuell vereinbarte Taschengeld und die darauf anfallenden Sozialversicherungskosten mit bis zu 350 € vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BaFzA) bezuschusst. Die Einsatzstelle trägt

  • die Kosten für das Taschengeld der Freiwilligen, die über den Zuschuss des Bundes hinausgehen und leistet eine Beteiligung an den Kosten der pädagogischen Begleitung von derzeit monatlich 100 € per Einzug an die Sportjugend Sachsen
  • die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung (Mindestbeitrag bei ca. 48 € pro Jahr)

ACHTUNG: Die Plätze für Freiwilligendienste sind begrenzt. Über die Besetzung der Stellen entscheidet die Sportjugend Sachsen im Rahmen des ihr jährlich zugeteilten Kontingents. Bitte erfragen Sie bei Interesse die Verfügbarkeit der Plätze.

Weitere Informationen

Die FWD im Sport beginnen für die Jugendlichen bis zum 27. Lebensjahr grundsätzlich am 1. September (spätestens 1. Oktober) und enden am 31. August des Folgejahres.

Alle aktuell anerkannten und zur Verfügung stehenden Einsatzstellen für einen Jugendfreiwilligendienst U27 finden sich in unserer Sachsenkarte. Die Bewerbungen für FWD-Plätze werden im offiziellen Bewerbungszeitraum (Februar bis Ende Mai des Jahres) durch die Jugendlichen an die Sportjugend Sachsen oder auch direkt an die Einsatzstellen gestellt, nach offiziellem Bewerbungsschluss (31.05.) nur noch bei der Sportjugend Sachsen eingereicht und dann entsprechend weitergeleitet. Eine eigene Werbung der Einsatzstelle für den FWD ist mit Information des Trägers möglich.

Für Sportvereine und -verbände, die an einem BFD für Erwachsene interessiert sind, gibt es eine separate Ausschreibung:

Zur Gewährleistung der guten Zusammenarbeit zwischen Träger und Einsatzstellen finden jährlich im Sommer Einsatzstellenberatungen statt. Weiterhin gibt es neben persönlichen Kontakten, vor allem Newsletter per E-Mail und Einsatzstellenbesuche.