Geflüchtete Menschen im sächsischen Sport: Maßnahmen und Erstinformationen für Sportvereine

An dieser Stelle beantworten wir häufig gestellte Fragen rund um Maßnahmen und Hilfsprojekte im Kontext von geflüchteten Menschen im Sport. Unser spezifischer Blick ist dabei auf die Sportvereine im Freistaat Sachsen gerichtet.

Der Landessportbund Sachsen lehnt jegliche kriegerischen Handlungen weltweit ab. Unser Sport steht für Völkerverständigung, Frieden und Solidarität. Die Unterstützung geflüchteter Menschen stellt eine Selbstverständlichkeit in unserem Handeln dar.

Aktuell löst der Krieg in der Ukraine weltweit eine große Welle der Solidarität und Hilfsbereitschaft aus. Vielerorts wurden bereits zahlreiche Maßnahmen umgesetzt, die geflüchteten Menschen aus der Ukraine zu unterstützen. Auch der organisierte Sport in Sachsen engagiert sich dabei, ihnen unbürokratisch Hilfe zu leisten.

Mit der Bereitstellung dieser fortlaufenden FAQ-Seiten wollen wir unsere Sportvereine mit wichtigen Erstinformationen und weiterführenden Hilfestellungen unterstützen.

Kompakte Übersicht zur Aufnahme von Geflüchteten in Sportvereinen

Kompakte Übersicht zu Spenden und sonstigen Hilfen

Hinweis:
Diese FAQ-Seiten dienen als Handreichung zur ersten Information, nicht aber der Beratung bei individuellen rechtlichen Anliegen. Sie haben keinen rechtlich verbindlichen Charakter, sollen aber als Orientierung dienen. Wir sind stets darum bemüht, Beiträge nach bestem Wissen und Gewissen zu verfassen und fortlaufend zu ergänzen .

Themenübergreifende Hinweise und Hilfestellungen

Spendenaktionen – eigene Spende

Zuwendungsnachweise:
Nachweiserleichterung für eigene Spende

  • Bareinzahlungsbeleg, Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts (z.B. Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbeleg etc.) unabhängig von der Höhe der Zuwendung ausreichend

Voraussetzungen:

  • Eingerichtetes Sonderkonto, Treuhandkonto oder Konto von Dritten
  • bei Weiterleitung über Konto eines Dritten: Liste mit einzelnen Zuwendenden und ihrem Anteil an der Zuwendungssumme übergeben

Spendenaktionen – Sammelspende

  • Durchführung von Spendenaktionen auch außerhalb der satzungsgemäßen Zwecke möglich
  • Keine Satzungsänderung erforderlich
  • Voraussetzungen:
    • Spendensammelnde Körperschaft muss Zuwendungsbestätigungen für Spenden bescheinigen, die sie erhält und verwendet
    • Hinweis auf Sonderaktion in der Zuwendungsbestätigung

Spendenaktionen – Sammelspende

  • Entgeltliche Überlassung von Personal, Räumlichkeiten, Sachmitteln oder anderen Leistungen wird Zweckbetrieb zugeordnet
  • Unterbringung von Kriegsflüchtlingen wird Zweckbetrieb zugeordnet
  • Satzungsmäßige Zwecke sind dafür nicht entscheidend
  • Umsatzsteuerpflicht entfällt, sofern Überlassung zwischen steuerbegünstigten Körperschaften erfolgt

SONDERFALL: Mittelweitergabe ins Ausland

Die ausländische NPO muss hinsichtlich der Art der Körperschaft als auch ihrer Tätigkeit den Anforderungen des deutschen Gemeinnützigkeitsrechts entsprechen (es gelten erhöhte Mitwirkungs- und Beweisvorsorgepflichten).

Der Landessportbund hat seine Sportversicherung, die bereits für geflüchtete Menschen aus vielen Krisen- und Kriegsgebieten gilt, erweitert.

Konkret bedeutet dies, dass Geflüchtete aus der Ukraine, die sich in einem Verein des Landessportbundes Sachsen (LSB) sportlich betätigen wollen, einen Versicherungsschutz über die ARAG Sportversicherung haben, auch wenn sie keine Mitglieder im Verein sind.

Diese Deckung gilt bei der Teilnahme am normalen Sportbetrieb. Darüber hinaus besteht auch ein Versicherungsschutz für Geflüchtete, falls Vereine spezielle Sportangebote für diese Zielgruppe organisieren.

Grundsätzlich besteht dieser Versicherungsschutz in erster Linie für Unfälle und Haftpflichtschäden. Nähere Informationen können unter www.ARAG-Sport.de abgerufen werden.

Für die Mitgliedsvereine des LSB ist der Versicherungsschutz kostenlos. Denn es ist uns ein Anliegen, damit die Vereine zu unterstützen, die mit ihrem ehrenamtlichen Engagement und ihren Sportangeboten dazu beitragen, das Schicksal der Geflüchteten zu vermindern.

Informationen zu Fördermöglichkeiten finden Sie auf den Seiten zum Programm "Integration durch Sport" sowie dem Programm „Förderung der Integration von Flüchtlingen durch Sport“.

"Integration durch Sport"

"Förderung der Integration von Flüchtlingen durch Sport"
 


Zudem gibt es eine "Sonderförderung Ukrainekrieg" der Aktion Mensch: Sonderförderung – Ukrainekrieg: Hilfe für geflüchtete Menschen

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat aufgrund der häufig dezentralen Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine auch die Erstorientierungskurse angepasst, vereinfacht bzw. finanziell aufgestockt. Die Kurse können nun auch außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen angeboten werden.

Hier finden Sie weiterführende Informationen:

Allgemeine Informationen zu Erstorientierungskursen und Sprachkursen

Antragsformular bei der Sächsischen Aufbaubank

Themenspezial Ukraine-Krise

  • Aufnahme der Personalien zur Aufnahme von Geflüchteten in Sportvereinen ausreichend (auch für Versicherungsschutz über ARAG)
  • Adressdaten müssen nicht hinterlegt werden
  • Visumfreie Einreise für Geflüchtete gilt 90 Tage (weitere Informationen finden Sie  hier)
  • Keine Melde- oder Residenzpflicht für Geflüchtete, aber Meldung bei zuständiger Ausländerbehörde durch Geflüchtete zur Erlangung eines Aufenthaltstitels (Auflistung von Ausländerbehörden)
  • Beratungsstellen in den Kreisen und Städten Sachsens finden Sie in folgender Übersicht
  • Informationen zu Unterkünften, Verpflegung, rechtlichen Fragen und Spendenmöglichkeiten finden Sie hier.
  • ARAG Versicherungsschutz gilt sowohl für die Teilnahme am normalen Sportbetrieb als auch für spezielle Sportangebote für Geflüchtete

Im Folgenden finden Sie davon unabhängig zudem einen vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) bereitgestellten Flyer mit Erstkontakten für Geflüchtete aus der Ukraine (in ukrainischer und deutscher Sprache).

Im Folgenden finden Sie davon unabhängig zudem einen vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) bereitgestellten Flyer zur Erstorientierung mit Informationen für Menschen aus der Ukraine, die im Freistaat Sachsen ankommen.

Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten:

I.  Spenden

II. Maßnahmen steuerbegünstigter Körperschaften zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten

III. Vorübergehende Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine

IV. Steuerliche Behandlung von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen

V. Lohnsteuer

VI. Aufsichtsratvergütungen

VII. Umsatzsteuer

VIII. Schenkungsteuer

Das Bundesfinanzministerium hat im Kontext von Steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten ein Dokument mit entsprechenden Verwaltungsanweisungen veröffentlicht. Dieses finden Sie hier zum Download: Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine

Aufenthaltsrechtliche Fragen für Menschen aus der Ukraine in Deutschland

  • Hier finden Sie weiterführende Informationen zu aufenthaltsrechtlichen Fragen für Menschen aus der Ukraine in Deutschland

An welche Beratungsstellen kann ich mich in meinem Kreis oder in meiner Stadt wenden?

Übersicht der Anlaufstellen
 

Wo finde ich weitere Informationen?

Der Sächsische Flüchtlingsrat  informiert u.a. zu Themen wie:

  • Ankunft von Flüchtlingen in Sachsen
  • Beratungskontakte
  • Kontakte der kommunalen Anlaufstellen
  • Rechtsgrundlagen
  • Spendenmöglichkeiten
  • Hilfsorganisationen

 

Die Aktion Mensch hat eine Sonderförderung für geflüchtete Menschen aus der Ukraine ins Leben gerufen. Über diese ist es möglich, eine Förderungen für entsprechende Maßnahmen zu beantragen. Hierzu zählen explizit auch Sportangebote.

Alle Informationen finden Sie hier.

Die DFB-Stiftung Egidius Braun unterstützt Fußballvereine, die sich in der aktuellen Situation für Menschen engagieren, die aufgrund des Krieges aus der Ukraine geflohen sind.

Für die Integration in den Spiel- und Trainingsbetriebs des jeweiligen Vereins stellt die DFB-Stiftung Egidius Braun eine pauschale Anerkennungsprämie in Höhe von 500 Euro zur Verfügung. Mit der Zuwendung können beispielsweise Sportmaterialien, Ausflüge oder Begegnungsangebote finanziert werden.

„Es ist aktuell sehr wichtig, den geflohenen Menschen die Teilnahme am Trainingsbetrieb und dem Vereinsleben zu ermöglichen. Bundesweit engagieren sich bereits viele Fußballvereine auf diese Weise. Genau dieses wichtige Engagement möchten wir mit unserer Förderung anerkennen und unterstützen“, betont DFB-Vizepräsident Ralph-Uwe Schaffert, der Vorsitzende der 2001 errichteten DFB-Stiftung.

Die ersten Anträge wurden bereits bewilligt und die erste Anerkennungsprämie über 500 Euro dem FC Motor Süd Neubrandenburg aus dem Landesfußballverband Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung gestellt. Zunächst stehen 50.000 Euro für das Programm zur Verfügung.

Bereits in den Jahren 2015 bis 2021 engagierte sich die DFB-Stiftung Egidius Braun gemeinsam mit der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration im Rahmen der Initiativen „1:0“ und „2:0 für ein Willkommen“ für geflüchtete Menschen. Insgesamt wurden dabei mehr als 3.700 Förderanträge mit einem Gesamtvolumen von mehr als 2,3 Millionen unterstützt.

Weitere Informationen zum Programm und den Antragsmöglichkeiten unter www.egidius-braun.de/ukraine-hilfe

News vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB):

  • DOSB empfiehlt Schweigeminute in Sportdeutschland

Als Zeichen der Anteilnahme und Solidarität mit den Opfern des Krieges in der Ukraine empfiehlt der DOSB seinen 90.000 Sportvereinen die Durchführung einer Schweigeminute.
Als Zeichen der Anteilnahme und Solidarität mit den Opfern des Krieges in der Ukraine und als Protest gegen die russische Invasion sowie den damit verbundenen Bruch des Völkerrechts empfiehlt der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) seinen 90.000 Sportvereinen die Durchführung einer Schweigeminute im Rahmen der Wettspiele und Wettkämpfe an diesem Wochenende.
„Unsere Gedanken sind bei den Opfern und ihren Angehörigen. Wir haben uns wohl alle nicht vorstellen können, dass ein Konflikt in Europa nach den Erfahrungen der Geschichte nochmal so eskalieren könnte. Daher wollen wir ein gemeinsames Signal des Breiten- und Spitzensports in Deutschland aussenden und im wahrsten Sinne des Wortes zusammenstehen. Gewalt und Krieg dürfen keinen Platz haben“, erklärte DOSB-Präsident Thomas Weikert.
(Quelle: DOSB, 25.02.2022)
 

  • DOSB fordert sofortigen Ausschluss von Russland und Belarus aus der internationalen Sportfamilie

Wir rufen die internationalen Sportverbände dazu auf, russische und belarussische Athlet*innen vorerst nicht mehr zu Wettkämpfen zuzulassen und russische und belarussische Funktionär*innen von ihren Ämtern zu suspendieren.
Weltweite Sanktionen auf allen gesellschaftlichen Feldern sind umso wirksamer, je mehr gesellschaftliche Akteure sich daran beteiligen. Das Ziel, den Krieg in der Ukraine schnellstmöglich zu beenden, rechtfertigt diesen Schritt, wenngleich davon auch Athlet*innen getroffen werden, die für diesen Krieg nicht verantwortlich sind. Auch der Sport muss hier seiner Verantwortung nachkommen und entsprechende Einschränkungen in Kauf nehmen.
Der DOSB beabsichtigt zudem einen Fonds einzurichten, um unmittelbare, humanitäre Unterstützung für ukrainische Sportler*innen zu leisten.
(Quelle: DOSB, 28.02.2022)
 

  • Gemeinsame Positionierung der Jugendorganisationen

Gemeinsame Positionierung der dsj mit Deutscher Bundesjugendring, Grüne Jugend, Junge Europäische Föderalisten, Junge Liberale, Junge Union & Jusos in der SPD unter dem Aufforderung: Das russische Regime muss den Angriffskrieg sofort stoppen!

Hier  geht´s zur Positionierung.
 

  • DOSB appelliert: Solidarität mit der Ukraine

DOSB-Präsident Thomas Weikert und Vorstandsvorsitzender Torsten Burmester erläutern den Ausschluss von Russland und Belarus aus dem internationalen Sport aus Sicht des DOSB.

Hier geht´s zum öffentlichen Schreiben des DOSB.
 

  • Soforthilfe für ukrainische Sportler*innen

Der DOSB und die Deutsche Sporthilfe (DSH) legen einen Soforthilfefonds für ukrainische Sportler*innen auf, um kurzfristig Hilfe zur Verfügung zu stellen.

Weiter Informationen finden Sie hier (Stand 04.03.2022).
 

  • Statement des Bundesprogramms "Integration durch Sport"

Vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine gibt das Bundesprogramm "Integration durch Sport (IdS)", das auch im Landessportbund Sachsen vertreten ist, unter dem Dach des DOSB folgendes Statement ab:

Statement (15.03.2022)

 

Sonstiges

  • Ingelheimer Erklärung der Konferenz der Landessportbünde zur Ukraine

Der Angriff Russlands auf die Ukraine erschüttert die Welt und lässt den Sport dabei nicht aus. Mit tiefer Betroffenheit und Sorge blicken auch Sportverbände und Sportvereine auf das menschliche Leid, auf Todesopfer, auf Verletzte und auf Menschen, die ihr Land verlassen müssen.

Hier lesen Sie mehr dazu.
 

  • Sport-Guide in ukrainischer Sprache

Der Landessportbund Rheinland-Pfalz hat seinen „Sport-Guide für Geflüchtete“ in ukrainische Sprache übersetzen lassen. Im Nachgang der sogenannten Flüchtlingswelle im Jahr 2015 hatte er gemeinsam mit den regionalen Sportbünden Rheinland, Pfalz und Rheinhessen einen 24-seitigen Sport-Guide für Geflüchtete an die Sportvereine im Land gegeben. Dieser sollte dabei helfen, Menschen aus den Fluchtregionen in ihrer Landessprache über das Sportvereinsleben in Rheinland-Pfalz zu informieren. Damals wurde der Sport-Guide für Geflüchtete in Englisch, Arabisch und Persisch entwickelt. Jetzt haben Mitarbeitenden im Bundesprogramm Integration durch Sport im Landessportbund Rheinland-Pfalz die Broschüre auch in ukrainische Sprache übersetzen lassen.

Hier ist die Broschüre online abrufbar.