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Diesem Gesamtvertrag haben sich die Landessportbünde in einer Zusatzvereinbarung als Berechtigte zur Inanspruchnahme der tariflichen Vorzugssätze angeschlossen. Der jetzige Pauschalvertrag gilt seit dem 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2024 und enthält die tariffreien, mit dem Beitrag an den Landessportbund Sachsen (LSB) „abgegoltenen Musiknutzungen“ für alle LSB-Mitglieder. Der Vertrag konnte somit für das Jahr 2024 inhaltlich unverändert fortgeführt werden. Für alle darüber hinausgehenden Musiknutzungen gelten die Vergünstigungen aus dem Gesamtvertrag. Bei der jeweiligen Antragstellung ist auf die LSB-Mitgliedschaft hinzuweisen.

 

Wann muss ich eine Musiknutzung bei der GEMA anmelden?

Grundsätzlich muss jede Musiknutzung im Vereinsbetrieb bei der GEMA angemeldet werden. Anhand der getätigten Angaben wird zunächst geprüft, ob die Musiknutzung unter den Pauschalvertrag fällt und damit für den Verein kostenfrei ist. Sollte die jeweilige Musiknutzung nicht vom Pauschalvertrag umfasst sein, ist diese kostenpflichtig. Der Verein erhält jedoch 20% Nachlass auf den ausgewiesenen Preis, wenn er Mitglied im Landessportbund Sachsen e.V. ist.

Welche Musiknutzungen sind bereits über den Pauschalvertrag abgegolten?

Folgende Musiknutzungen sind über den Pauschalvertrag bereits abgedeckt und müssen nicht gesondert bezahlt werden:

  1. Jahres- und Monatsversammlungen
  2. Vortragsabende
  3. Weihnachtsfeiern oder Jahres- bzw. Saisonabschlussfeiern ohne Tanz
  4. Festzüge bei Sportfesten mit Spielmannszügen
  5. Festakte bei offiziellen Gelegenheiten
  6. Totenfeiern
  7. Faschingsveranstaltungen der Jugendabteilungen, an denen nur jugendliche Mitglieder und Kinder, ggf. mit Begleitpersonen (z.B. Eltern), dieser Abteilungen teilnehmen und für die kein Eintritt verlangt wird.
  8. Elternabende der Jugendgruppen ohne Tanz
  9. Training und Wettbewerbe solcher Sportdisziplinen, bei denen Musik integrierter Bestandteil ist. Dies gilt ausschließlich bei Wettbewerben von Amateursportlern mit bis zu 1.000 Besuchern. Der DOSB lässt uns hier nach Vertragsabschluss eine Liste der entsprechenden Sportarten zukommen.
  10. Wiedergabe von Hörfunksendungen, Fernsehsendungen und Tonträgern ohne Veranstaltungscharakter zur vereinsinternen Nutzung in nicht bewirtschafteten Räumen, die nur Vereinsmitgliedern zugänglich sind. Als bewirtschaftet gelten Räume, wenn hier für eine Erlaubnis (Konzession) erforderlich ist. Ein Raum ist auch dann bewirtschaftet, wenn keine Konzession erforderlich ist, jedoch der Verkauf von Getränken und Speisen stattfindet.
  11. Musiknutzungen auf den Internetseiten der Landessportbünde und Sportvereine, in denen diese über ihre Veranstaltungen berichten.
  12. Sport- und Spielfeste, sofern nicht noch erhebliche andere Aktivitäten bestehen. Nicht abgegolten sind hier Shows und Galas mit Eintrittsgeld.
  13. Musiknutzungen zur Vorführung einer Sportart (z.B. Aerobic, Jazzdance) anlässlich einer Präsentations-Veranstaltung der Vereinsangebote zur Mitgliederwerbung.
  14. Kurse im vereinsinternen Trainingsbereich bei denen ausschließlich Vereinsmitglieder teilnehmen und dafür keine zusätzliche Kursgebühr erhoben wird sowie die Teilnahme am Probetraining (max. 3). Nicht abgegolten sind Kurse, an denen Personen teilnehmen, die nur um den Kurs zu besuchen, eine Mitgliedschaft im Verein eingegangen sind (z.B. befristete Kurzmitgliedschaften bis zu 6 Monaten Dauer). Die Regelung Lit. n) findet keine Anwendung auf Sportvereine, die lediglich ein Fitnessstudio betreiben, aber keine Fachabteilungen unterhalten.
  15. Musiknutzungen bei der Aus- und Fortbildung in Sportbildungswerken und in Bildungswerken der Landessportbünde, wenn Fernseher, Radio und Tonträger ausschließlich zur Schulung eingesetzt werden.
  16. Musikalische Umrahmungen bei Sportveranstaltungen (sogenannte "Pausenmusik"), jedoch ausschließlich bei Amateurveranstaltungen mit bis zu 1.000 Besuchern.

Alle anderen Musiknutzungen müssen durch den Verein bezahlt werden. Im Rahmen des Gesamtvertrags erhalten Mitgliedsvereine 20% Rabatt.

Wie weise ich auf die Mitgliedschaft im Landessportbund Sachsen hin?

Auf die Mitgliedschaft im LSB ist bei der Anmeldung der Musiknutzung auf der Homepage der GEMA (GEMA öffentliche Musiknutzung - GEMA.de) im Rahmen des Freitextes hinzuweisen. Der GEMA steht eine aktuelle Liste aller Mitglieder des Landessportbundes Sachsen zur Verfügung. Nur in Ausnahmefällen wird es zu Rückfragen kommen oder die GEMA verlangt eine Bestätigung der Mitgliedschaft durch uns als Landessportbund.

Wie erfolgt der Abzug des Rabatts?

Nach der Anmeldung der Musiknutzung auf der Homepage der GEMA (GEMA öffentliche Musiknutzung - GEMA.de) werden die Angaben durch die GEMA geprüft. Der Verein erhält dann entweder per E-Mail oder per Post die finale Rechnung nach Abzug des Rabatts. In Ausnahmefällen meldet sich die GEMA vor Rechnungstellung um Rückfragen zu klären oder die Mitgliedschaft im LSB zu prüfen.

Wann muss die Anmeldung der Veranstaltung erfolgen?

Veranstaltungen müssen der GEMA mindestens 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn gemeldet werden. Empfehlenswert ist jedoch, die Anmeldung der Musiknutzung eher vorzunehmen, damit die Abgeltung über den Pauschalvertrag oder die Gewährung des Nachlasses geprüft werden kann. Sollte die Anmeldung nicht rechtzeitig erfolgen, ist die GEMA berechtigt Schadenersatz zu fordern.

Wo finde ich meine bereits gemeldeten Veranstaltungen?

Als Verein legt man sich einen Account bei der GEMA an, in welchem alle Anmeldungen, Veranstaltungen und Rechnungen gespeichert werden. Über das persönliche Dashboard erhält man Zugriff auf folgende Kategorien:

  • Preisrechner & Anmeldung
  • Meine Daten
  • Meine Rechnungen
  • Meine Kontobewegungen
  • Meine Veranstaltungen
  • Meine Verträge
  • Meine Setlists
  • Repertoiresuche
  • Kundenprogramm

Hier kann man Rechnungen einsehen, Setlists erstellen oder aber gespeicherte Vorlagen für zukünftige Veranstaltungen nutzen. Über den Button „Meine Veranstaltungen“ kann der aktuelle Bearbeitungsstand eingesehen werden.

CHECKLISTE - Was sind die wichtigsten Pflichten als Verein?

  • jede Veranstaltung ist rechtzeitig bei der GEMA anzumelden (unabhängig davon, ob diese über den Pauschalvertrag abgedeckt ist oder nicht)

  • für die Anmledung ist ausschließlich das Online-Portal der GEMA zu nutzen

  • bei Live-Musik muss der Verein die Setlisten 6 Wochen nach der Veranstaltung an die GEMA übersenden

  • Vergütungen an die GEMA sind bei Fälligkeit zu zahlen

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