Abnahmeberechtigt für das Deutsche Sportabzeichen sind lediglich Personen, die eine gültige Prüfberechtigung besitzen. Grundlage ist der Nachweis der fachlichen Qualifikation und Eignung. Die Prüfer*innen müssen Mitglied in einem Sportverein und mindestens 16 Jahre alt sein.

Erteilung der Prüfberechtigung

Die Zulassung erfolgt auf Antrag durch den Landessportbund Sachsen für:

  • Absolventen, die einen Prüfer*innenlehrgang absolviert haben. Die Zulassung erfolgt auf Antrag durch den Landessportbund Sachsen. Entsprechende Ausbildungstermine in den sächsischen Regionen können über die Kreis- und Stadtsportbünde in Erfahrung gebracht werden.
  • DOSB-lizenzierte Trainer*innen C Leistungssport oder Breitensport und lizenzierte Kampfrichter*innen für die Sportarten Leichtathletik, Schwimmen, Radsport, Gerätturnen
  • geprüfte Schwimmmeister*innen

Für den Bereich des Schulsports können die zuständigen Sportlehrer*innen auf Antrag vom Landessportbund Sachsen als Prüfberechtigte zugelassen werden. Die Schulleiter*innen müssen dabei bestätigen, dass es sich eine/n Sportlehrer*in ihrer Schule mit staatlich anerkanntem Abschluss handelt. Der Einsatz als Prüfer*in kann dann lediglich im Schulbereich erfolgen, wenn keine Vereinsmitgliedschaft vorliegt.

Für die Erstausstellung und die Verlängerung der Prüfberechtigung ist immer der Antrag in der aktuellsten Version incl. der Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit zu verwenden. Ohne Vorlage der Verpflichtungserklärung ist keine Erteilung der Prüfberechtigung möglich.

Verlängerung der Prüfberechtigung

Die Prüfberechtigung für das Deutsche Sportabzeichen ist vier Jahre gültig und kann durch den Landessportbund Sachsen kostenfrei verlängert werden. Dafür ist die Fortbildung über die Absolvierung eines Online-Modules verpflichtend.

Alle Prüfer*innen, die ihre Prüfberechtigung fristgerecht verlängern wollen, müssen neben dem aktuellen Antrag zur Verlängerung der Prüfberechtigung und der dazu gehörenden Verpflichtungserklärung auch die Teilnahmebescheinigung am Online-Modul für DSA-Prüfer*innen des Landessportbundes Sachsen aus dem jeweils aktuellen Jahr vorlegen. Die Teilnahme erfolgt über die Lernplattform des Landessportbundes NRW. Nach erfolgreicher Absolvierung steht die Teilnahmebescheinigung zum Selbstausdruck zur Verfügung. Die vollständigen Unterlagen können dann per E-Mail an den LSB Sachsen gesandt werden.

Abgelaufene Prüfberechtigungen aus dem vorangegangenen Kalenderjahr können ebenfalls noch wie oben beschrieben verlängert werden. Alle Prüfberechtigungen, die länger als ein Jahr abgelaufen sind, können nicht mehr verlängert werden. Davon betroffenen Prüfer*innen wenden sich bezüglich einer Zusatzschulung an den jeweils zuständigen Kreis-/Stadtsportbund, der über die inhaltliche Form entscheidet. Die Prüfberechtigung wird dann als Erstausstellung neu beantragten.

Hinweise zur Teilnahme am Online-Modul für sächsische Sportabzeichenprüfer*innen

Das Merkblatt zur Teilnahmebescheinigung des Online-Moduls bitte aufmerksam lesen.

Hier gelangen Sie zur Lernplattform des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen, über die das Online-Modul absolviert werden kann.

Auf der Lernplattform muss entweder ein „neues Konto“ angelegt oder sich mit seinem schon bestehenden Konto eingeloggt werden.  Wichtig ist, dass man sich für den neuen 2023er-Kurs einschreibt (den Link findet man auf der "Startseite" / "Meine offenen Kurse" / "Sportabzeichenprüfer*in.) Dann auf "Mehr Erfahren" klicken und sich selbst einschreiben.

Über den direkten Link zum Kurs geht es selbstverständlich auch. Dafür hier  klicken, einloggen und selbst einschreiben. Dann erscheint der neue Kurs auch beim Teilnehmenden im Dashboard.

Download 

Prüferantrag inklusive Verpflichtungserklärung

Datenschutzhinweise für Prüfer Deutsches Sportabzeichen