Projektziele

  • Die Schaffung der Teilnahmemöglichkeit von Flüchtlingen am organisierten Sport in sächsischen Sportvereinen
  • Die Kontaktaufnahme zwischen der Bevölkerung und den Flüchtlingen
  • Die Sensibilisierung der Mitglieder sächsischer Sportvereine für eine interkulturelle Arbeit

Anträge

Antragsberechtigt sind alle Mitgliedsorganisationen des Landessportbundes Sachsen (LSB). Die Anträge sind auf den entsprechenden Antragsformularen zu stellen. Bitte wenden Sie sich dazu direkt an den nebenstehenden Kontakt.

Förderung

Der Landessportbund Sachsen schließt mit dem Zuwendungsempfänger einen Vertrag über die in Aussicht gestellte Summe. Die Fördermittel werden auf das im VermiNet angegebene Vereinskonto überwiesen.

Gefördert werden folgende Maßnahmen:

1. Stützpunktvereine

Stützpunktvereine unterbreiten Angebote, die langfristig und regelmäßig durchgeführt werden.

  • Antragsberechtigt sind Sportvereine des Landessportbundes Sachsen.
  • Nicht antragsberechtigt sind Kreis- und Stadtsportbünde (KSB/SSB) und Landesfachverbände (LFV)

Zuwendungsfähig im Rahmen der Stützpunktarbeit sind:

  • Sport- und Spielgeräte (Achtung! Ab einen Anschaffungswert von 410 Euro ist eine Inventarisierung vorzunehmen, Sportbekleidung einschließlich Schuhwerk ist nicht zuwendungsfähig!)
  • Übungsleiterentschädigungen (Dafür ist eine Vereinbarung zwischen Übungsleiter und Stützpunktverein notwendig. Die Entschädigung sollte in Höhe des im Verein Üblichen erfolgen.)
  • Fahrtkosten werden erstattet, wenn diese notwendig waren, um eine Teilnahme der Zielgruppe an angebotenen Maßnahmen abzusichern (bspw. Tankbeleg Vereinsbus)
  • Veranstaltungen, die der Verein organisiert, um eine Kontaktaufnahme oder Begegnungsplattform zu schaffen (z. B. Vereinsfeste, Turniere, Angebote an Gemeinschaftsunterkünften, mobile Angebote).

2. Starthelfer

Starthelferinnen und Starthelfer sind ehrenamtlich Tätige, die an einen Stützpunktverein oder eine Übungsgruppe gebunden sind. Sie initiieren Begegnungen mit Flüchtlingen und unterbreiten sportliche Angebote. Sie sind Ansprechpartner für die Projektkoordination sowie Netzwerk- und Kooperationspartner.

Der Landessportbund Sachsen schließt mit ihm/ihr eine Vereinbarung ab. Starthelferinnen und Starthelfer erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von bis zu max. 200 Euro monatlich. Die Entschädigung erfolgt auf Grundlage § 3 Nr. 26 EstG. (Steuerbefreiung für nebenberufliche Tätigkeiten).

3. Veranstaltungen

Veranstaltungen sind Begegnungs- und Kontaktplattformen zwischen Einheimischen, Flüchtlingen und Kooperationspartnern. Maßnahmen können zum Beispiel sein: Turniere in verschiedenen Sportarten, Familiensportfeste, Veranstaltungen im Rahmen von Vereinssportfesten, Angebote in Gemeinschaftsunterkünften, mobile Angebote etc.

Zuwendungsfähige Ausgaben sind:

  • für Veranstaltungen notwendige Sport- und Spielgeräte
  • Programmkosten (z. B. auch medizinische Absicherung, Sicherheitsmaßnahmen)
  • Betreuerkosten
  • Fahrtkosten
  • Mieten und Nutzungsgebühren

4. Qualifizierung/Informationsmaßnahmen

Informationsveranstaltungen, die Fakten und Hintergrundwissen zum Thema Asyl vermitteln; Weiterbildungsmaßnahmen, z. B. „Fit für die Vielfalt“ (Sport Interkulturell)

Zuwendungsfähige Ausgaben sind:

  • Honorarausgaben
  • Mieten und Nutzungsgebühren
  • Pädagogisches Material
  • Verpflegungsleistungen