Versicherungsschutz für Übungsleiter

Übungsleiter im Bereich des Landessportbundes Sachsen haben unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlichen Unfall-Versicherungsschutz über die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG).

Für Übungsleiter besteht Versicherungsschutz nach § 2 Abs. 1 Nr.1 SGB VII wenn folgende Kriterien der persönlichen Abhängigkeit gegeben sind:

  • Weisungsgebundenheit des Übungsleiters hinsichtlich Zeit, Art, Ort und Dauer der Tätigkeit (Direktionsrecht des Vorstandes)
  • Eingliederung des ÜL in den Verein (Bereitstellung von Einrichtungen, Gerät, Material)
  • Tätigkeit muß regelmäßig erbracht werden (z .B. einmal wöchentlich)

Wichtig: Es muß ein Vertrag zwischen dem ÜL und dem Verein vorliegen!

Weitere Informationen zur Übungsleiterversicherung erhalten Sie vom Kontaktlink Fachbereich Recht des Landessportbundes Sachsen.
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