Teilnehmerinformationen
Teilnehmer
Teilnehmer an den Veranstaltungen sollten mindestens 16 Jahre alt sein, sofern nicht anders ausgewiesen. Eine obere Altersbegrenzung ist nicht vorgegeben. Lizenzvergaben erfolgen frühestens mit Vollendung des 16. Lebensjahres. Für die Ausbildung von Führungs- und Verwaltungskräften (Vereinsmanager) ist ein Mindestalter von 18 Jahren vorausgesetzt.
Übungsleiter-, Vereinsmanager- oder Jugendleiterlizenzen werden nur an Vereinsmitglieder ausgestellt. Außerdem werden für alle Teilnehmer, die nicht Mitglied in einem Sportverein des organisierten Sports sind, erhöhte Gebühren verlangt.
Teilnahmegebühren
Die Teilnahmegebühr ist den jeweiligen Veranstaltungsinformationen zu entnehmen. Darin enthalten sind neben dem Programm i.d.R. Übernachtung und Verpflegung. Die Teilnehmergebühren sind für die einzelnen Kurse nach Erhalt der persönlichen Einladung vor Lehrgangsbeginn zu überweisen. Die entsprechenden Angaben werden den Teilnehmern schriftlich mitgeteilt.
Übersicht Staffelung der Teilnehmergebühren 2010:
- Landessportbund Sachsen (LG-Nummern) und Sportjugend Sachsen (SJ-Nummern):
1.Lizenzstufe, Lehrgangsort Werdau: 70,00 €
2.Lizenzstufe, Lehrgangsort Werdau: 80,00 €
1. und 2. Lizenzstufe, Lehrgangsort Rabenberg 80,00 €
2.Lizenzstufe, Lehrgangsort Dresden: 80,00 €
Tagesveranstaltungen 30,00 €
Nichtmitglieder des LSB generell 100,00 €
Die entsprechenden Teilnehmergebühren sind jeweils in den Kursbeschreibungen ausgewiesen. Veranstaltungen die über ein Wochenende hinausgehen, haben andere Teilnehmerbeiträge.
Anmeldung/Bestätigung
Die Anmeldungen können nur schriftlich mittels Anmeldeformular erfolgen und werden in der Reihenfolge des Einganges bearbeitet.
Folgende Möglichkeiten der Anmeldung gibt es:
1. Hier über das Internet: Dabei muss unter der Rubrik „Aus- und Fortbildungstermine" über die Suchfunktion der entsprechende Kurs ausgewählt werden, danach kann dann über die Detailbeschreibung des Kurses das Anmeldeformular aufgerufen, ausgefüllt und abgesendet werden. Sollte unter der Detailbeschreibung kein Anmelde-Hinweis zu finden sein, so ist der Kurs bereits voll belegt.
2. Per Post oder Fax
3. Per Email mittels
Anmeldeformular
Telefonische Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.
Anmeldeschluss ist in der Regel vier Wochen vor Lehrgangsbeginn.
Eine schriftliche Rückinformation, dass die Anmeldung eingegangen ist, erfolgt nicht. Nur im Fall, dass ein Lehrgang bereits ausgebucht ist, wird der Teilnehmer darüber informiert. Die Einladung zum Kurs wird zwei bis vier Wochen vorher zugesandt. Sollten sich nicht genügend Teilnehmer für einen ausgeschriebenen Kurs gemeldet haben und der Kurs muss aus diesem Grund ausfallen, werden alle bereits gemeldeten Teilnehmer darüber schriftlich informiert.
Alle Mitglieder von Sportvereinen des Landessportbundes Sachsen sind im Rahmen der Sportversicherung mit der ARAG-Sportversicherung während der Kurse versichert. Der LSB verpflichtet sich, persönliche Daten nicht an Dritte weiterzugeben. Sie werden zum Ausstellen des Lizenzausweises benötigt.
Rücktritt
Die Abmeldung ist in schriftlicher Form mitzuteilen. Bei Absagen, die nicht mindestens zwei Wochen vor Kursbeginn mitgeteilt wurden, wird die Teilnehmergebühr als Ausfallentschädigung verlangt. Bei unentschuldigtem Fehlen und Absagen ab zwei Wochen vor Kursbeginn werden dem Teilnehmer die tatsächlich entstandenen Kosten in Rechnung gestellt. Bei Vorlage eines Krankenscheins wird keine Gebühr erhoben.
Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl zum Anmeldeschluss behält sich der Ausrichter bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn das Recht der Absage der Veranstaltung vor.
Programmänderungen (Ort, Termin, Inhalte) lassen sich nicht immer ausschließen. Sie können durch den Ausbildungsträger vorgenommen werden.
Fahrtkostenrückerstattung
Fahrtkostenrückerstattung erfolgt entsprechend den Richtlinien des Landessportbundes Sachsen nicht.
Lehrgangsdauer
Lehrgänge, die von Freitag bis Sonntag ausgeschrieben sind, beginnen am Freitagabend und enden Sonntagmittag. Kurse, die von Sonnabend bis Sonntag ausgeschrieben sind, beginnen am Sonnabendmorgen und enden am Sonntagnachmittag.
Lizenzverlängerungen
Mit dem Erwerb einer Lizenz ist der Ausbildungsprozess nicht abgeschlossen. Die notwendige zeitliche und inhaltliche Begrenzung der jeweiligen Ausbildungsgänge macht eine Fort- und Weiterbildung notwendig. Insgesamt sind mindestens 15 Lerneinheiten (d.h. in der Regel zwei Tage zusammenhängend oder zwei Tagesseminare) zur Lizenzverlängerung notwendig. Alle ausgewiesenen Lehrveranstaltungen der 2. Lizenzstufe können zur Lizenzverlängerung von Übungsleiterlizenzen der 1. und 2. Stufe angerechnet werden.
Über eine Verlängerung von Trainerlizenzen der einzelnen Sportarten durch den Besuch eines Kurses des Landessportbundes oder der Sportjugend Sachsen entscheidet der jeweilige Fachverband. Bitte vorher beim zuständigen Fachverband nachfragen, ob eine Anerkennung der Aus- und Fortbildungslehrgänge des Landessportbundes und der Sportjugend Sachsen erfolgt! Sofern keine anderen Angaben gemacht werden, umfassen zweitägige Veranstaltungen bzw. Wochenendveranstaltungen 15-18 Lerneinheiten.
Mit folgendem
Formblatt
Rückfragen zu Lizenzverlängerungen beantwortet Ihnen Herr
Tom Seifert



