Sportstättenbau-Förderung

Förderung für die Sanierung, Rekonstruktion, Modernisierung und den Neubau von Sportstätten in Sachsen

Der Freistaat Sachsen ermöglicht durch die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport (SMK) für die konsumtive und investive Sportförderung (Dateidownload Sportförderrichtlinie (PDF, 2,6 MB)) die Bereitstellung von Zuschüssen des Landes für die Sanierung, Rekonstruktion, Modernisierung und den Neubau von Sportstätten und Sportanlagen. Die Sportförderrichtlinie vom 5. Mai 2009 regelt die Gewährung von Zuwendungen für die konsumtive und investive Sportförderung. Antragsteller können auch Sportvereine und Vereine mit entsprechenden Satzungszielen sein.  Die Mittelbereitstellung erfolgt über das Sächsische Staatsministerium für Kultus und Sport.

Die Bewilligungen für die Zuwendungen im investiven Bereich erfolgen durch die Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB) als Bewilligungsbehörde. Alle Anträge von Sportvereinen sind über den Landessportbund Sachsen (LSB) bei der SAB einzureichen. 

Förderquoten

Die Förderungen können für Vorhaben über 125.000 Euro Gesamtwertumfang (GWU) an gedeckten Sportstätten (Sporthallen, Sporträume und überdachte Sportanlagen) bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten (Ausgaben) betragen. Bei sogenannten ungedeckten Sportanlagen (wie Rasenspielfelder, Freianlagen, Stadien, Tennisplätze, Reitplätze u. a.) einschließlich der dazugehörigen Funktionsgebäude können bis zu 30 Prozent der Ausgaben bei einem Gesamtwertumfang über 125.000 € bewilligt werden.

Für Maßnahmen im Sportstätten-Sonderprogramm (als Bestandteil der Richtlinie) mit einem Gesamtwertumfang bis 125.000 Euro kann die Förderung bis zu 50 Prozent betragen. Dabei werden hier keine Unterschiede zwischen gedeckten und ungedeckten Sportanlagen einschließlich deren Funktionsgebäude gemacht. Antragsberechtigt sind nur Sportvereine und Vereine nach Punkt 2.1.2 gemäß Sportförderrichtlinie.

In beiden Sportstättenprogrammen  besteht die Möglichkeit, Eigenleistungen von Vereinsmitgliedern und Förderern des Vereins zu erbringen, und diese zur Erhöhung der Fördersumme rechnerisch zu berücksichtigen. Eine Vergütung der Eigenleistungen bleibt aber ausgeschlossen und ist nicht förderfähig. Bei Vorhaben über 125.000 € Gesamtwertumfang (GWU), können Eigenleistungen in Form von Eigenarbeits- und Sachleistungen, bis 10 Prozent Anteil des GWU eingebracht werden. Bei Maßnahmen im Sportstätten-Sonderprogramm mit einem GWU unter 125.000 € können sie rechnerisch bis zu 50 Prozent betragen. In beiden Fällen werden sie mit 8 €/Stunde bewertet und müssen leistungsbezogen beschrieben und bewertet werden. Sachleistungen werden mit ihrem tatsächlichen marktüblichen Wert angenommen. Die Eigenleistungen sind grundsätzlich als Nettokosten darzustellen. 

Anträge für die investive Sportförderung werden für Sportvereine ab einer Zuwendungssumme von 2.600 € (zu beachten ist die jeweilige Förderquote) bearbeitet.  

Antragsfristen

Anträge mit einem Gesamtwertumfang über 125.000 Euro müssen bis zum 30. September des laufenden Jahres für das Folgejahr über den LSB bei der SAB, Abteilung Infrastruktur und Städtebau, eingereicht werden. Anträge mit einem Gesamtwertumfang bis 125.000 Euro können ganzjährig eingereicht werden. Anträge bitte immer über den LSB einreichen!

Für das Doppelhaushaltsjahr des Freistaates Sachsen sind Fördermittel für bereits laufende Vorhaben bereit gestellt worden. Zusätzlich wurden in diesem Jahr Mittel aus Steuermehreinnahmen des Freistaates Sachsen auch für die investive Sportförderung zur Verfügung gestellt. Ob es eine solche Verfahrensweise auch im nächsten Jahr (2012) geben wird, kann im Moment nicht bestätigt werden.

Auch bei der derzeitigen Fördersituation empfiehlt der LSB den Vereinen, entsprechende Anträge auf Bezuschussung zu stellen.

Beratungen

Der LSB berät Vereine zur Antragstellung und Durchführung sowie zu sport- und baufachlichen bis zu energieökonomischen Fragen durch den Fachbereich Sportstätten / Umwelt. Hier steht Stefan Bär als Ansprechpartner zur Verfügung. Daneben bietet die SAB Beratungen zum Antragsverfahren im Kundencenter Dresden an.

Im Rahmen der Energieeffizienzberatungen (Energie Effizienz Check EEC) stehen neben dem LSB Büros für Fachberatungen zur Verfügung. Entsprechende Erstberatungen und Anmeldungen sind nur über den LSB möglich. Gleichfalls besteht für Vereine die Möglichkeit sich bei der Sächsischen Energieagentur GmbH (0351-4910 3152) für den Themenbereich erneuerbare Energieanwendung und enrgiesparende Bauweisen beraten zu lassen.  

Darüber hinaus bietet der LSB für Sportvereinen und Kommunen Schulungen an. Interessierte wenden sich bitte für  Anmeldungen und Terminen an den jeweiligen Stadt-/Kreissportbund.  

Richtlinie

Die neue Richtlinie, die ab 23. Mai 2009 Gültigkeit hat, weist einige Änderungen gegenüber der vorangegangenen auf. 

Sicherung

Ein etwaiger Rückforderungsanspruch ist ab einer Zuwendung von 62.500 € nachzuweisen. (Punkt III 3.5) Sollten bereits mehrere Zuwendungen für die gleiche Sportstätte vorliegen, wird die Zuwendungssumme kumuliert. Hier werden auch die Drittmittelzuschüsse von Kommunen berücksichtigt.

Entwicklungskonzepte

Die beantragten Baumaßnahmen sollen den „Zielen, Grundsätzen und sonstigen Erfordernissen der Raumordnung entsprechen und den Zielen integrierter regionaler Entwicklungsstategien, wie Integriertes ländliches Entwicklundskonzept (ILEK), regionales Entwicklungskonzept (REK) oder Städtebauliches Entwicklungskonzept (SEKO) nicht entgegenstehen". (Punkt III 3.6) Dafür ist eine Bestätigung der Kommune formlos den Antragsunterlagen beizufügen.

Energieeinsparung

Zuwendungen für Maßnahmen an gedeckten Sportstätten ab einem GWU von 50.000 € werden nur gewährt, wenn sie eine besondere Berücksichtigung von Klimaschutz und Energieeffizienz nachweisen. Bei Neubauten soll der vorgeschriebene Standard der Energieeinsparverordnung EnEV vom 24. Juli 2007 um 30 % unterschritten werden. Dies ist durch einen Energiebedarfsausweis oder eine Energieberatung im Antragsverfahren und Verwendungsnachweis einschließlich Energiebedarfsausweis zu belegen. Bei Sanierungsmaßnahmen und Umbauten ist der vorgeschriebene energetische Standard mindestens einzuhalten. (Punkt III 3.7)

Immissionsschutz Licht

Bei Neubau und Sanierung von Flutlichtanlagen sind die von der Länderarbeitsgemeinschaft Immissionsschutz empfohlenen Richtwerte zur Raumaufhellung und Blendschutz einzuhalten und zu belegen. (Punkt III 3.8)

Antragsunterlagen

Vorerst sind die Antragsunterlagen gemäß Dateidownload Prüfliste (PDF, 162 kB) beizufügen. Hilfestellung bei der Erstellung der Finanzierungskonzeption bietet der LSB an. Eine entsprechende Dateidownload Tabelle zur Berechnung steht zum downloaden (XLS, 19 kB) bereit. Dateidownload Anträge (PDF, 186 kB) sind immer über den Landessportbund Sachsen einreichen. Die Antragsformulare einschließlich einer Checkliste zu ergänzenden Anlagen stehen auch bei der SAB zum Download bereit.

Postanschriften/Links

Weblink Landessportbund Sachsen
Postfach 100952
04009 Leipzig

 

Weblink Sächsische Aufbaubank  - Förderbank
Abteilung Infrastruktur und Städtebau
01054 Dresden

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E-Mail lsb@sport-fuer-sachsen.de