Förderung Ersterwerb Großsportgerät im Jahr 2011
Vereine, die Mitglied im Landessportbund Sachsen sind, und alle
Förderkriterien
Antrag auf Zuwendung zum Ersterwerb auf ein Großsportgerät
Der vollständig ausgefüllte und schlüssige Antrag ist bis zum 31. August 2011 beim zuständigen Kreis- oder Stadtsportbund einzureichen. Vereine, die einen Zuwendungsvertrag erhalten, können mit einer Zuwendung von bis zu 50 Prozent der Anschaffungskosten rechnen. Es können nur die Geräte bezuschusst werden, die noch in diesem Jahr (bis zum 30. November 2011) beschafft werden können. Für Auskunft und Hilfe steht
Stefan Bär
Zum Verfahren noch einige Hinweise: Gerätebeschaffungen (Auftragsbestätigung, Erwerb), die vor dem Datum des Antragsformulars durchgeführt wurden, sind förderschädlich. Alle Maßnahmen und Aktivitäten sollten nach dem Datum der Antragstellung liegen. Für Anträge mit einem Wert über 5.100 Euro sind drei Angebote und die Zustimmung des jeweiligen Fachverbandes hinzuzufügen. Bitte beachten Sie auch die anderen Kriterien gemäß Richtlinie.
Auf Grund des sehr straffen Zeitrahmens bitten wir Sie, die gesetzten Fristen unbedingt einzuhalten. Nachzügler können nicht weiter bearbeitet werden.



