Foto: Jochen A. Meyer
 

Landessportbund Sachsen und Sachsenforst verlängern Übereinkunft

Landessportbund Sachsen (LSB) und der Staatsbetrieb Sachsenforst haben ihre Rahmenvereinbarung über die Durchführung organisierter Sportveranstaltungen im sächsischen Staatswald verlängert. LSB-Präsident Eberhard Werner und der stellvertretende Sachsenforst-Geschäftsführer Hartmut Biele unterzeichneten heute am Rande der Landesjugendspiele in Klingenthal ein entsprechendes Dokument. Die erstmals 2008 unterzeichnete Vereinbarung war zum Ende des vergangenen Jahres ausgelaufen.

„Nach dem Erfolg der ersten Rahmenvereinbarung möchten wir diesen Weg im Interesse unserer Sportvereine und des Waldes weiter verfolgen", sagte Eberhard Werner. „Mit der neuen Rahmenvereinbarung behält der Sport im Staatswald eine verlässliche Grundlage. Die Zusammenarbeit mit dem Staatsbetrieb Sachsenforst wird weiter vertieft", so der
LSB-Präsident.

Die Rahmenvereinbarung ermöglicht effiziente Verfahren zur Anmeldung, Abstimmung und Gestattung von Sportveranstaltungen im Staatswald. Gemeinnützige, naturverträgliche Kinder-, Jugend- und Behindertensportveranstaltungen sind für Sportvereine des Landessportbundes Sachsen im sächsischen Staatswald einheitlich entgeltfrei. „Darüber hinaus werden natur- und waldverträgliche gemeinnützige Wander-, Lauf- und Radwanderveranstaltungen der Sport- und Wandervereine von Sachsenforst gefördert und ebenso entgeltfrei genehmigt", sagte Hartmut Biele.

Zur Vermeidung von Interessenskonflikten zwischen den Organisatoren von Sportveranstaltungen und dem Staatsbetrieb Sachsenforst sowie zur Verhinderung von Beeinträchtigungen der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes fordert das Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG) eine Veranstaltungserlaubnis. Als Vereinfachung der Erlaubnisverfahren ist für kleinere Veranstaltungen eine einfache Erlaubniskarte vorgesehen. Zudem wird im Interesse der örtlichen Sportvereine der Abschluss gemeinsamer Jahresvereinbarungen angestrebt.

Die geschlossene Rahmenvereinbarung tangiert nicht das freie Betretensrecht des Waldes als bestehende waldgesetzliche Bestimmung. Demnach sind beispielsweise Lauftreffs und Waldausflüge von Schulklassen, Gruppen oder Vereinen erlaubnisfrei.

Weitere Informationen zur Rahmenvereinbarung und lokalen Ansprechpartnern in den Forstbezirken des Staatsbetriebes Sachsenforst finden Sie im Internet unter Weblink www.sachsenforst.de

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