Start frei für den energiebewussten Sportverein!

Ein Energie Effizienz Check für Vereinssportstätten ist ab sofort über den Landessportbund Sachsen möglich.

Eine Verbesserung beim Klimaschutz in Sportstätten und auf Sportanlagen, die Einsparung von Energie und die Senkung von entstehenden Kosten  sind Gegenstand der Vereinbarung „Energieeffizienz-Check in sächsischen Sportstätten (EEC)" zwischen dem Landessportbund Sachsen (LSB) und dem Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL).

Die aktuelle Kampagne will Grundlagen für die Steigerung der Energieeffizienz von Sportstätten schaffen. Damit kann auch ein Beitrag zur Senkung der sportbezogenen Treibhausgasemission geleistet werden. Sie dient auch, neben der nachhaltigen Sportstättenentwicklung, direkt der Verbesserung der Kostenbilanz bei der Betreibung der Sportstätten und der Ressourcenschonung. Partner sind neben den Beratungsbüros das SMUL, die Umweltallianz Sachsen, auch die Sächsische Energieagentur (saena). Unterstützt wird die Kampagne durch die Zuwendung des SMUL, mit deren Hilfe 75 Prozent der Kosten für die Energieberatung gefördert werden können.

Was ist der Inhalt unserer Energieberatung?

Ein hoher Sanierungsbedarf sowie steigende Energiekosten sind weitere Argumente dafür, mit praxisorientierten Energieeffizienz-Checks (EEC) in sächsischen Sportstätten die Verbesserung der Energie- und Kostenbilanz anzuregen.

Wie können die ersten Schritte aussehen? Welche Investitionen sind notwendig? Welche Fördermöglichkeiten gibt es? Welche Bedingungen werden an eine finanzielle Förderung der Maßnahmen, z. B. nach der Richtlinie Energie und Klimaschutz (Weblink RL Energie und Klimaschutz (EuK) gestellt? Sportstättenbetreibern soll mit diesem Projekt die Unsicherheit bei der Beantwortung solcher Fragen genommen werden. Sie sollen in die Lage versetzt werden, die passenden Maßnahmen und Investitionen in Angriff zu nehmen.

Was sind die Bestandteile der Energieberatung?

Der Inhalt dieser Prüfung der Sportanlagen umfasst eine Zustands- und Maßnahmebeschreibung der Sportanlage/Sportstätte sowie Anmerkungen und Anwendungen zur Verbesserung des Nutzerverhaltens bis hin zu Möglichkeiten der Finanzierung und Förderung etwaiger Realsierungen von Maßnahmevorschlägen. In einer Übersichtstabelle der relevanten Maßnahmen sind Kostenschätzungen und Amortisationszeiträume angegeben sowie die anteilige Reduzierung der CO2-Emission vermerkt.

Was kostet die Beratung?

Die Beratungen sind nicht gebührenfrei und kosten entsprechend einer festgelegten Stufung

  • 600 € bei geringem Prüfungsbedarf der Sportstätte (kleine Funktionsgebäude, Vereinsheime, Beleuchtungsanlagen einzeln)
  • 800 € bei mittleren Prüfungsbedarf der Sportstätte (Einfach-, Kleinsporthallen, einschl. der Funktionsbereiche, Gymnastik- und Turnräume, Kampfsporthallen, Kraftsport / Fitness), Kegel- u. Bowlinganlagen, Bootshäuser mit Funktionsbereich, Funktionsgebäude auf Sportanlagen einschl. Beleuchtungsanlagen auf Plätzen und
  • 1.000 € bei hohem Prüfungsbedarf der Sportstätte (Zwei- und Dreifachsporthallen,einschl. der Funktionsbereiche, Turnhallen, Spielhallen)

Diese Kosten werden dem Verein durch den Berater in Rechnung gestellt. Nach Vorlage der Originalrechnung und dem Vorliegen des EEC-Berichtes kann der Sportverein zu 75 Prozent unterstützt werden.

Wo, wie und wie lange kann ich mich anmelden?

Anmeldungen können formlos per Mail an Kontaktlink Stefan Bär oder per Fax 0341-216 31 85 zum LSB gesendet werden. Dazu kann aber auch das Anmeldeformular benutzt werden. Auch eine Übermittlung des Teilnahmewunschs über die Kreisportbünde ist möglich. Die Anmeldungen sind bis zum 30. September 2012 möglich.

Wie bekomme ich die Förderung?

Die Förderung wird entsprechend der an den LSB (Kontaktlink Stefan Bär) eingereichten beglichenen Rechnung des Energieberaters angewiesen und die Zahlung auf das Vereinskonto vorgenommen. Die geprüfte Rechnung einschließlich des Bankbeleges wird mit entsprechendem Vermerk zurück gesendet.

Wie lange läuft die Kampagne EEC?

Die Kampagne einschließlich der Auszahlung der Förderung läuft bis 31. Dezember 2012, vorausgesetzt, die zur Verfügung stehenden Zuwendungsmittel sind bis dahin nicht ausgeschöpft. Durchschnittlich können in den nächsten eineinhalb Jahren sechzig Vereine beraten werden.

Partnerleiste EEC

 
 

Veranstaltungskalender

 
 
 
 
 

Landessportbund Sachsen e.V.
Goyastraße 2d
04105 Leipzig

Telefon 0341-216310
Telefax 0341-2163185
E-Mail lsb@sport-fuer-sachsen.de