FAQ "KOMM!-Pass"
Wer bekommt einen Gutschein?
Das Projekt „KOMM! in den Sportverein" richtet sich im Jahr 2012 an alle Kinder der ersten Klassen in den sächsischen Grund- und Förderschulen. Der Gutschein wird automatisch an alle Kinder, die sich vor Beginn der Winterferien in Klassenstufe 1 im Schuljahr 2011/2012 befinden, vom Klassenlehrer ausgegeben.
Wo kann der Gutschein eingelöst werden?
In einem sächsischen gemeinnützigen Sportverein. Die Sportvereine rechnen die Gutscheine für die Vereinsmitglieder beim Landessportbund Sachsen ab.
Wofür ist der Gutschein gültig?
Mit dem Gutschein ist eine Förderung der Mitgliedschaft im Sportverein möglich. Der Gutschein wird auf den Mitgliedsbeitrag im Sportverein im Jahr 2012 bis zu einem Maximalwert in Höhe von 50 € angerechnet.
Welchen Wert hat der Gutschein?
Der Wert richtet sich nach dem tatsächlichen Beitrag, der gemäß Beitragsordnung im gewählten Sportverein im Jahr 2012 erhoben wird. Der Maximalwert beträgt 50 €.
Welche Bedingungen gibt es, um den Gutschein einzulösen?
Der Gutschein kann in einem Sportverein eingelöst werden, wenn die Mitgliedschaft schon besteht oder bis 31. März 2012 aufgenommen wird. Außerdem muss regelmäßige Teilnahme am Sportangebot vom Übungsleiter ab Januar (bei Neumitgliedern vom Aufnahmezeitpunkt an) bis einschließlich September 2012 bestätigt werden. Der Gutschein wird nicht eingelöst, wenn bereits andere Fördermaßnahmen für Vereinsbeiträge, z.B. im Rahmen des Bildungspaketes der Bundesregierung in Anspruch genommen werden.
Wann erfolgt die Abrechnung?
Sportvereine können die Gutscheine im Zeitraum vom 01. Oktober bis 31. Oktober 2012 beim Landessportbund Sachsen mit Abrechnungsbogen abrechnen. Dieser Abrechnungsbogen steht ab Juni 2012 zum Download zur Verfügung.
Was wird für die Abrechnung benötigt?
Der vollständig ausgefüllte Abrechnungsbogen sowie die Originalabschnitte des Gutscheines (selbstklebend), die mit dem Namen des Kindes und einer Nummer gekennzeichnet sind.


