Jugendförderung

Für die Förderung aus Landesjugendmitteln für Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung, Jugend- und Mitarbeiterbildung sowie Internationale Jugendarbeit gelten seit dem Jahr 2005 veränderte Regeln.

Entsprechend der Richtlinie 3 zur Förderung von landesweiten freien Trägern der Jugendhilfe gilt ab sofort, dass landesweite Verbände (wie die Sportjugend Sachsen) keine Mittel mehr an ihre Mitglieder für örtliche Maßnahmen weitergeben dürfen. Lediglich überörtliche Maßnahmen der Verbände dürfen weiter bezuschusst werden. Als überörtlich gelten dann nur solche Maßnahmen, die sich auf die Zuständigkeitsbereiche von mehr als zwei Jugendämtern erstrecken.

Kreis- und Stadtsportbünde und Vereine können nur noch beim regional zuständigen Jugendamt Anträge auf eine Förderung von Maßnahmen stellen!

Es gibt keine Möglichkeit mehr, Landesmittel über die Sportjugend Sachsen zu erhalten. Landesfachverbände reichen ihre Förderanträge weiter wie bisher bei der Sportjugend Sachsen ein.

Bei Fragen zur Jugendförderung wenden Sie sich bitte an die Kontaktlink Jugendberaterin beim Landessportbund Sachsen.

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