Der Hauptausschuss
Er setzt sich zusammen aus
- den Mitgliedern des Präsidiums,
- den Präsidenten/Vorsitzenden der Fachverbände,
- den Präsidenten/Vorsitzenden beziehungsweise Vizepräsidenten/stellvertretenden Vorsitzenden der Stadt- und Kreissportbünde,
- den Präsidenten/Vorsitzenden der Sportverbände mit besonderer Aufgabenstellung und der außerordentlichen Mitglieder,
- der Vertreterin des Frauenausschusses,
- dem Vertreter der Landesregierung (ohne Stimmrecht) und
- dem Vertreter der Sportjugend Sachsen.
Aufgaben des Hauptausschusses sind u.a.
- Entgegennahme des Berichtes der Kassenprüfer,
- Beschluss über den Jahresabschluss,
- Genehmigung des Haushaltplanes,
- Beratung und Beschluss über Angelegenheiten grundsätzlicher Bedeutung und
- Entscheidungen zu Aufgaben, die vom Präsidium zugewiesen werden.



