Rahmenvereinbarungen mit der GEMA
Diesem Gesamtvertrag haben sich die Landessportbünde in einer Zusatzvereinbarung als Berechtigte zur Inanspruchnahme der tariflichen Vorzugssätze angeschlossen. Die jetzige Zusatzvereinbarung gilt bis zum Jahre 2013 und enthält die tariffreien, mit dem Beitrag an den Landessportbund "abgegoltenen Musiknutzungen" für alle Mitglieder eines Landessportbundes.
Nähere Informationen zur Vereinbarung mit der GEMA erhalten Sie vom
Fachbereich Recht
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Formular zur Anmeldung einer Veranstaltung bei der GEMA
Verbraucher-Info zur Arbeit mit der GEMA
Zusatzvereinbarung der GEMA mit dem Deutschen Olympischen Sportbund


