Unfall-Versicherungsschutz für Ehrenamtliche
Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) hat mit Inkrafttreten des "Gesetzes zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes bürgerschaftlichen Engagements" am 1. Januar 2005 Ehrenamtlichen die Möglichkeit geschaffen, sich freiwillig zu versichern. Für gewählte ehrenamtliche Funktionsträger, deren Funktion in der Satzung des Verbandes/Vereins enthalten sein muss, besteht nun für jährlich 2,73 Euro pro Person die Option, einen gesetzlichen Unfallschutz zu erhalten. Der Landessportbund Sachsen hat dazu mit der VBG einen Rahmenvertrag für seine Mitglieder geschlossen.
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