Ausschüsse und Kommissionen

Das Präsidium des Landessportbundes Sachsen kann für besondere Aufgaben Ausschüsse einsetzen. Der Vorsitzende eines jeden Ausschusses wird vom Präsidium bestätigt. Beschlüsse der Ausschüsse bedürfen, soweit nichts anderes bestimmt ist, der Bestätigung durch das Präsidium.

Laut Satzung muss ein Rechtsausschuss bestehen, der unabhängig auf der Grundlage der vom Präsidium bestätigten Ordnung arbeitet.

Die Ausschüsse können zur Erledigung von Teilaufgaben mit Zustimmung des Präsidiums Kommissionen berufen, deren Vorsitzende Mitglied des jeweiligen Ausschusses sein sollen.

Die Ausschüsse des Landessportbundes Sachsen

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